Fällt die exotische Popularbeschwerde?
Appenzell. Mit einer Einzelinitiative will Kurt Breitenmoser die Popularbeschwerde in Innerrhoden zum Verschwinden bringen. Sie werde oft «erpresserisch» eingesetzt.
Die Popularbeschwerde ist ein Innerrhoder Unikum. Sie ermöglicht es jedem, der im Kanton wohnt, gegen ein Bauvorhaben Widerstand zu erheben. Und das auch dann, wenn der bewusste Bau den Beschwerdeführer nicht tangiert. Mit anderen Worten: Ein an der Hauptgasse in Appenzell wohnhafter Bürger kann gegen ein Bauvorhaben in Oberegg opponieren, selbst wenn er nie einen Fuss in die Exklave gesetzt hat.
An der letzten Landsgemeinde nahm Kurt Breitenmoser, Architekt und Geschäftsführer der BBB Architektur AG in Appenzell, einen ersten Anlauf, die Popularbeschwerde zum Verschwinden zu bringen. Seine Anregungen wurden von der Standeskommission aufgenommen – und später verworfen. Im Rahmen der Totalrevision des Baugesetzes ist nicht vorgesehen, die Popularbeschwerde abzuschaffen. Die Regierung ist der Ansicht, bisher sei mit diesem Rechtsmittel kein Missbrauch betrieben worden. Das Unikum – in der ganzen Schweiz gibt es kein vergleichbares Instrument – soll also erhalten bleiben.
An Landsgemeinde gesetzt
Damit wiederum ist Kurt Breitenmoser nicht einverstanden, und deshalb greift er selbst zu einer Innerrhoder «Spezialität» – der Einzelinitiative. Diese hat er heute nachmittag zu Handen des Grossen Rates eingereicht, und sie fordert kurz und bündig: «Die Popularbeschwerde in Bausachen sei abzuschaffen». Die Einzelinitiative muss von Gesetzes wegen an der kommenden Landsgemeinde behandelt werden. Während an der letzten Landsgemeinde eine reine Anregung an die Standeskommission erfolgte, wird an der nächsten also über Breitenmosers Initiative abgestimmt. Es sei denn, der Grosse Rat würde eingreifen und eine Vorlage erarbeiten, die dem Wunsch von Breitenmoser Rechnung trägt: dann, so führt er aus, behalte er sich vor, die Initiative wieder zurückzuziehen.
Was ist es, das dem Architekten an der Popularbeschwerde missfällt? Breitenmoser räumt ein, es habe in der Vergangenheit häufig auch «sachlich begründete und wertvolle Anregungen» in Baubewilligungsverfahren gegeben. Aber die besondere Form der Beschwerde ermögliche auch «die Wirtschft behindernde, oftmals erpresserisch eingesetzte Rechtsmittelverfahren.» Da ein Opponent keinerlei Bezug zu einem Bauvorhaben vorweisen muss, kann buchstäblich jeder ein Verfahren auf diese Weise hinauszögern – sei es aus einer Stammtischlaune oder aus persönlichen Motiven. Die Vorteile der Popularbeschwerde könnten laut Breitenmoser auch mit einem »Einwendungsverfahren» erzielt werden, das er in einem begleitenden Schreiben skizziert.
Statt Verbandsbeschwerde
Würde ohne Popularbeschwerde bald baulicher Wildwuchs in Innerrhoden herrschen? Kurt Breitenmoser verweist darauf, dass das Verbandsbeschwerderecht, soweit es sich auf eidgenössisches Recht abstützt, auch in Innerrhoden wirksam bleibe. Oft sei die Rede davon, dass die Popularbeschwerde das Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene quasi ersetze. Allerdings haben längst nicht alle Kantone ein solches Beschwerderecht, in St.Gallen wurde es unlängst abgeschafft – zwingend ist es also nicht
Dazu komme, so Breitenmoser in seinen schriftlichen Ausführungen zur Einzelinitiative, dass die Baubewilligungsbehörden die Gesetze rund um Bauten von Amtes wegen anzuwenden hätten «und bedürfen nicht der Kontrolle selbsternannter Weltverbesserer.»
Sicher ist: Die Popularbeschwerde wurde nach der letzten Landsgemeinde an so manchem Stammtisch heftig diskutiert. Eine vorherrschende Meinung auszumachen ist dennoch schwierig. Kritisch betrachtet wird in aller Regel, dass das exotische Rechtsmittel theoretisch missbraucht werden kann für persönliche Feindschaften. Gleichzeitig scheint es vielen ganz grundsätzlich schwer zu fallen, Abschied zu nehmen von einer weiteren Innerrhoder Sonderregel. Mit der Einreichung der Einzelinitiative ist die Debatte ganz offiziell eröffnet.



























