Fällen von Bäumen in öffentlichen Anlagen der Stadt Arbon
Das Unterhaltskonzept der Stadt Arbon sieht auch die Durchforstung von Gewässern vor. Nebst diesen Arbeiten müssen zudem 20 Bäume in öffentlichen Anlagen gefällt werden.
An seiner Sitzung vom 06. Dezember 2010 genehmigte der Stadtrat Arbon die fünfte Etappe des im Jahr 2006 bewilligten Gewässerunterhalts- und Durchforstungskonzepts. Dem Stadtratsentscheid vorausgegangen war eine Begehung mit dem Revierförster und dem Werkhof. Die Begehung ergab, dass gemäss dem Gewässerunterhaltskonzept folgende Teilstrecken zu durchforsten sind:
Imbersbach: Grenze Egnach bis Alte Poststrasse, Hasenwinkelstrasse bis Brücke Galigweg
Hegibach: Bei Brücke Pfadi / Familiengärten
Weiher: Westliche Holzbrücke bis Weiher
Derweil beim Imbersbach nur die Sträucher auf den geforderten Stockabstand gesetzt werden müssen, ist bei den anderen Teilstrecken auch das Fällen von Bäumen im Uferbereich vorgesehen. Mit der Fällung wird einerseits die Ufervegetation verjüngt und andererseits kann so sichergestellt werden, dass die verbleibenden Bäume ihre Aufgabe zur Uferstabilisierung optimal erfüllen können. Im Weiteren wird mit der Durchforstung auch ein vielfältigeres und standortgerechtes Gehölzsortiment angestrebt.
Bäume in öffentlichen Anlagen
Zusätzlich zu den Gewässerdurchforstungen müssen in den öffentlichen Anlagen einige Bäume gefällt werden. Gemäss Fällliste, die im November 2010 in der Fachkommission für Grünräume besprochen worden war, handelt es sich dabei um 20 Bäume. Die Fällung erfolgt aus Gründen der Sicherheit, sei es weil die Bäume bereits abgestorben sind oder weil der Stamm mit Fäulnis befallen ist. Diese Bäume stehen unter anderem in den folgenden Grünanlagen: Hafen, Jakob-Züllig-Park und Stadtpark, Schwimmbad, Strandbad, Camping, Seeparksaal, Schloss und Friedhof.