«Fall Würenlos»: Neue Hoffnung in Heiden
Heiden. Das Ende einer uralten Geschichte? Ein Urteil des Bundesgerichts hat vielleicht Auswirkungen auf die geplante Sportanlage in Heiden.
Die Betriebszeiten der Sportanlage «Ländli» in Würenlos müssen voraussichtlich gelockert werden: Das am Montag bekannt gewordene Urteil des Bundesgerichts ist auch für Heiden von grosser Bedeutung.
Am 23. September 1990 hatten die Stimmberechtigten von Heiden einem Kredit von 1,886 Millionen Franken für den Bau der Sportanlage «Langmoos» klar zugestimmt. Geplant waren seinerzeit ein Fussballplatz, eine 400-Meter-Leichtathletik-Rundbahn, eine Kugelstoss- und eine Weitsprung-Anlage sowie eine Finnenbahn.
Ja vor 17 Jahren
Gegen die Baubewilligung durch den Gemeinderat von Heiden gab es Einsprachen. Eine davon ist auch nach 17 Jahren nicht erledigt. Im Wissen um den Rechtsstreit um die Sportanlage in Würenlos hat der Gemeinderat Heiden eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht sistieren lassen, wie Gemeinderatsschreiber Werner Meier erklärt.
Nun werde das Gericht vom Rechtsvertreter der Gemeinde angeschrieben, in der Sache um die Sportanlage «Langmoos» zu entscheiden – im Sinne der Gemeinde, wie dies das Bundesgericht im Fall von Würenlos getan hat. Das Urteil der Richter in Lausanne ist für die Gemeinde Heiden ein Präjudiz und damit ausschlaggebend.
Mit Würenlos solidarisiert
Im Januar dieses Jahrs hatten in Würenlos rund 4000 Personen gegen die Einschränkung der Betriebszeiten auf der Sportanlage «Ländli» durch das Aargauer Verwaltungsgericht demonstriert. Zur Demonstration angereist war auch eine Delegation aus Heiden.
Das Verwaltungsgericht Aargau hatte im Mai 2006 festgelegt, dass die Sportanlage «Ländli» an Sonn- und Feiertagen nicht genutzt werden dürfen. An Arbeitstagen wurde der Betrieb auf die Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 21 Uhr eingeschränkt. Die Gemeinde Würenlos war dagegen ans Bundesgericht gelangt – mit Erfolg. – Weitere Artikel zum Thema



























