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Ex-Mann darf Schulgelder bei Steuern abziehen

St.Gallen. Ein geschiedener Ehemann hat zusätzlich zu den Alimenten rund 49 000 Franken Schulgelder für seinen Sohn bezahlt.

Nun darf er diese Zahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Steueramt hatte dies verweigert – allerdings zu unrecht.

Das St.Galler Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde des geschiedenen Ehemanns gut, wie dessen Anwalt mitteilte. Nun muss die kantonale Steuerverwaltung eine neue Veranlagung vornehmen, unter Berücksichtigung der Schulgeld-Abzüge.

Das seit 2001 geschiedene Ehepaar hatte die Zahlungen schriftlich vereinbart, ohne ein Gericht einzuschalten. Die Beiträge, monatlich 1360 Franken, ermöglichten dem Sohn den Besuch einer privaten Sekundarschule. Er überwand seine Schulschwierigkeiten und absolvierte erfolgreich eine Lehre.

Das kantonale Steueramt verweigerte dem Vater den steuerlichen Abzug der Schulgelder. Es argumentierte, die Zahlungen seien nicht gerichtlich festgelegt worden. Deshalb handle es sich um freiwillige Beiträge, die nicht abzugsfähig seien. Der Ehemann akzeptierte dies nicht und zog den Fall weiter.

Praxis des Steueramts korrigiert
Die Verwaltungsrekurskommission stützte Mitte 2008 die Haltung des Steueramts. Der Ehemann gelangte mit einer erneuten Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Dort erhielt er gemäss dem Urteil vom 22. Januar 2009 Recht. Es spiele keine Rolle, ob die Zahlungen freiwillig oder durch gerichtliche Verfügung geleistet worden seien, stellte das Gericht fest.

Daher muss das Steueramt die Schulgelder jetzt als zusätzliche Alimente anerkennen und die 49 000 Franken als Abzüge in den Steuererklärungen zulassen. Dem Ehemann bringt dies über die mehreren Jahre eine steuerliche Entlastung von über 10 000 Franken.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts wird eine Praxis des kantonalen Steueramts korrigiert, die der Anwalt des Ehemanns bereits früher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA als «familienfeindlich und nicht standortfördernd» kritisiert hatte.

St.GallenSt.Gallen / 13.03.2009 - 10:58:15