EVP begrüsst Steuerentlastung
AR. Bestehende Benachteiligung von Einverdiener-Ehepaaren soll durch Bundeslösung endlich beendet werden.
Die EVP AR ist erfreut, dass die gute finanzielle Situation des Kantons eine neuerliche Steuerentlastung ermöglicht. Die Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen wird ausdrücklich begrüsst, hingegen wird die Entlastung der hohen Vermögen im vorgeschlagenen Ausmass abgelehnt. Dass die Hälfte der geplanten knapp 15 Millionen Franken Steuerausfälle der Entlastung der Vermögen dient, scheint der EVP unverhältnismässig, da das Vermögen bereits bei der letzten Steuerrevision entlastet worden ist.
Benachteiligung der Einverdiener-Ehepaare mittels Bundeslösung beheben
Die EVP hat mit Bedauern festgestellt, dass die bestehende Benachteiligung der Einverdiener-Ehepaare gegenüber Zweiverdiener-Ehepaaren mit den Massnahmen der Totalrevision Steuergesetz 2010 verstärkt wird. Zweiverdiener-Ehepaare profitieren von den Massnahmen prozentual gesehen mehr. Warum soll ein Einverdiener-Ehepaar bei einem Einkommen von 50’000 Franken fast doppelt soviel Steuern zahlen wie ein Zweiverdiener-Ehepaar (1326 gegenüber 747 Franken)?
Diese Ungleichbehandlung wird mit der bevorstehenden Steuergesetzrevision wie erwähnt noch extremer, womit die EVP nicht einverstanden ist. Das Problem der Familienbesteuerung ist jedoch nicht Inhalt der vorliegenden Revision, sondern hängt von der in Aussicht gestellten Bundeslösung ab.
EVP begrüsst Entlastungsmassnahmen
Die geplante Erhöhung der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen sowie die Anpassung des Zweiverdienerabzuges, der die bisherige höhere Belastung verheirateter Zwei-Verdiener Ehepaare im mittleren Einkommenssegment gegenüber Konkubinaten reduziert, werden begrüsst. Die Anpassung des Einkommenssteuertarifs entlastet tiefe und mittlere Einkommen wesentlich und stellt darum eine tatsächliche Entlastung gerade für Familien dar.
Nein zur erneuten Entlastung der hohen Vermögen
Die Erhöhung des steuerfreien Vermögensbetrages von 100’000 auf 150’000 Franken liegt für die EVP im vertretbaren Rahmen, da die Ausfälle von knapp 2 Millionen Franken nicht allzu gross sind. Die Vereinheitlichung des Vermögenssteuersatzes auf 0,5 Promille wird hingegen abgelehnt. Die EVP findet es nicht richtig, dass alle Vermögen mit dem gleichen Satz besteuert werden, sondern befürwortet das bisherige System einer prozentual höheren Besteuerung hoher Vermögen. Dies lässt sich mit der unterschiedlich grossen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen. Dass mehr als ein Drittel der geplanten Steuerausfälle erneut für hohe Vermögen ab 250’000 aufgewendet werden soll, erscheint unverhältnismässig.
[author]pd[/auhtor]



























