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Erste Rayonverbote erlassen

Zürich. Die Stadtpolizei hat mit der konsequenten Umsetzung des im BWIS enthaltenen Hooligangesetzes begonnen und hat nach eingehender Prüfung diese Woche gegen 29 Personen Rayonverbote ausgesprochen.

Im Interesse der Sicherheit für die Besucher von Sportveranstaltungen sowie für die Bevölkerung hat die Stadtpolizei Zürich insgesamt 29 Rayonverbote erlassen.

Diese Massnahme wurde aufgrund verschiedener Straftatbestände ausgesprochen, darunter Landfriedensbruch, Beteiligung an Ausschreitungen, Gewalt und Drohungen gegen Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen sowie Sachbeschädigungen bei Sportveranstaltungen in der Stadt Zürich.

Bei den von einem Rayonverbot betroffenen Personen handelt es sich ausschliesslich um Männer im Alter zwischen 16 und 42 Jahren. Zwei Personen sind in der Stadt Zürich wohnhaft, elf im Kanton Zürich, 15 in anderen Kantonen und eine Person in Deutschland. Die Verbote umfassen in allen Fällen fünf der insgesamt sechs in der Stadt Zürich definierten Zonen –ausgenommen Zone Zürich-Örlikon –und gelten für die Dauer eines Jahres, das heisst bis inklusive 24. August 2008.

Weitere vom Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit in Bezug auf Hooliganismus vorgesehene Massnahmen wie Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten bisher noch nicht angeordnet werden. Sie kommen in der Regel zur Anwendung, wenn Rayonverbote nicht eingehalten werden.


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Stadt ZürichStadt Zürich / 23.08.2007 - 11:34:00