
Erste Hinweise zu Hooligans
Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung von Bildern die mutmassliche Hooligans zeigen, welche polizeilich gesucht werden, sind zahlreiche Hinweise eingegangen.
Im Kampf gegen Hooligans gehen die St. Galler Behörden für Ostschweizer Verhältnisse neue Wege: Sie haben Bilder von 18 Männern ins Internet gestellt, die am 20. Mai 2008 im «Espenmoos» mutmasslich randaliert haben. Es gibt bereits erste Hinweise.
Nur drei Stunden, nachdem die Behörden die 18 Bilder am Dienstag online gestellt hatten, gingen bereits erste Hinweise zu vier verdächtigten Hooligans ein. Die Meldungen werden gesammelt und dann überprüft.
Beträchtlicher Sachschaden
Im letzten Mai hatte der FC St. Gallen gegen die AC Bellinzona um den Verbleib in der höchsten Schweizer Fussball-Liga gespielt. Die St. Galler verloren und stiegen ab. Nach dem Abpfiff kam es im «Espenmoos» zu Scharmützeln zwischen Randalierern und der Polizei. Es gab Verletzte, und es entstand Sachschaden von über 150 000 Franken.
Den Männern, nach denen seit Dienstag im Internet gefahndet wird, werden laut Untersuchsrichter Simon Burger Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung zur Last gelegt. Die Polizei hofft nun auf weitere Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifikation der im Internet veröffentlichen Personen führen.
Bis jetzt 30 Strafverfahren
Im vergangenen November hatten die St. Galler Behörden bereits Strafverfahren gegen 30 mutmassliche Hooligans eröffnet, die meisten davon Schweizer im Alter von 18 bis 22 Jahren. Acht Personen wurden am 9. Dezember 2008 in einer koordinierten Aktion verhaftet. Sie wurden befragt und wieder auf freien Fuss gesetzt.
Fünf der Männer stehen laut Burger kurz vor der Anklage, in zwei Fällen laufen die Ermittlungen. Ein Fall wurde eingestellt, weil der anfänglich verdächtigte Mann unschuldig ist. Die Fahndung nach den 18 Verdächtigen im Internet war von den Behörden angekündigt worden – in der Hoffnung, sie würden sich bis 14. Januar stellen.
Burger nennt die Strafprozessordnung als rechtliche Grundlage für die umstrittene Fahndungsmethode. Die Ermittlungsbehörden hätten demnach die Möglichkeit, die Bevölkerung bei der Identifikation von mutmasslichen Tätern um Mithilfe zu bitten.
Ermittler: «Schweres Vergehen»
Bei den nun publizierten Bildern handle es sich um solche von Männern, bei denen der dringende Tatverdacht bestehe, ein «schweres Vergehen» begangen zu haben. Die Datenschutzbeauftragte des Kantons St. Gallen, Corinne Suter Hellstern, geht davon aus, dass die Fahndungsaktion verhältnismässig ist.
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