Erschliessung für Bauland mit Seesicht
Heiden. Im Gebiet des Quartierplans Hasenbüel oberhalb der Klinik am Rosenberg kann Bauland für 15 bis 20 Einfamilienhäuser erschlossen werden.
Das Erschliessungsprojekt liegt vom 27. Oktober bis 25. November 2008 im Rathaus Heiden öffentlich auf. Das Projekt umfasst den Neubau einer Groberschliessungsstrasse sowie von zwei Feinerschliessungsstrassen. Dieses Strassenprojekt entspricht dem Vorprojekt, das dem bereits genehmigten Quartierplan zugrunde lag. Für das Teilstück des heutigen Hasenbühlwegs von der Weidstrasse bis in die neu zu erstellende Groberschliessungsstrasse wird ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder signalisiert. Dies entspricht einer Vereinbarung zu einer Einsprache im Rahmen des Quartierplanverfahrens.
Nach der Genehmigung des Quartierplan Hasenbühl am 27. August 2008 durch das Departement Bau und Umwelt von Appenzell A.Rh. reichten die Grundeigentümer umgehend das Strassenprojekt für die Erschliessung der Quartierplangebiets Hasenbühl ein.
Stützmauer weniger hoch
Das Strassenprojekt entspricht dem Vorprojekt, welches dem genehmigten Quartierplan zu Grunde lag. Das Projekt besteht aus einer Groberschliessungsstrasse und zwei Feinerschliessungsstrassen. Die Groberschliessungsstrasse beginnt südlich der Hirslanden Klinik am Rosenberg ab der Hasenbühlstrasse beim dortigen Weiher. Aufgrund der Hangneigung war für die obere Feinerschliessungsstrasse auf einer Länge von 48 Metern die Errichtung einer Stützmauer mit bis zu fünf Metern Höhe vorgesehen. Im Rahmen der Prüfung des Strassenprojekts konnte eine Lösung gefunden werden, nach der die Stützmauer rund 3,4 Meter kürzer sein und im Maximum 3,25 Meter hoch wird.
Wer ist Eigentümer der Strassen?
Es stellte sich auch die Frage, ob die Groberschliessungsstrasse in das Eigentum der Gemeinde Heiden übergehen oder ob eine Flurgenossenschaft errichtet werden soll. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Groberschliessungsstrasse nach dem Bau in das Gemeindeeigentum überführt wird. Die beiden Feinerschliessungsstrassen bleiben im Eigentum der Grundeigentümer. Zugunsten der Gemeinde sind jedoch noch Fusswegrechte zu errichten.
Erschliessungsvertrag
Noch vor Baubeginn soll zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern ein Erschliessungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet unter anderem die Regelung betreffend die solidarische Haftung für die Fertigstellung der Strassen. Das Strassenprojekt selbst ist Bestandteil dieses Vertrags. Der Gemeinderat hat dem im Entwurf vorliegenden Erschliessungsvertrag zugestimmt.
Fahrverbot auf Teilstück des Hasenbühlwegs
Für das Teilstück des heutigen Hasenbühlwegs von der Weidstrasse bis in die neu zu erstellende Groberschliessungsstrasse wird ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder signalisiert. Dies entspricht einer Vereinbarung zu einer Einsprache im Rahmen des Quartierplanverfahrens. Das Auflageverfahren dazu erfolgt so, dass die 20tägige Rechtsmittelfrist mit jener des Erschliessungsprojektes koordiniert ist.
Die Frage der Strassennamen wird später geregelt. Der Entscheid liegt beim Gemeinderat. Er nimmt Vorschläge dafür aus der Bevölkerung gerne entgegen.
Gemeindebeitrag an Baukosten
Den Grundeigentümern, welche die Erschliessungsstrassen errichten, d.h. der Ernst Züst AG, Heiden, und der Heller AG Generalunternehmung, Heiden, wird an die Quartierplanerarbeitung und die Baukosten der Erschliessungsstrassen gemäss gültigem Strassenreglement ein Gemeindebeitrag von 25 % zugesichert. Insgesamt werden Beiträge bis höchstens 271’400 Franken ausgerichtet. Die Beitragszusicherung erfolgt unter der Bedingung, dass der oben erwähnte Erschliessungsvertrag abgeschlossen wird. Die entsprechenden Mittel der Gemeinde sind als gebundene Ausgaben im Investitionsplan eingesetzt.



























