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Ersatzwahl Mitglied GPK und RPK

Münchwilen. Jacqueline Frey-Bänziger ersucht den Gemeinderat um Entlassung aus der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission per 30. Juni.

Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht hat der Gemeinderat dem Entlassungsgesuch formell entsprochen. In Anwendung von § 6 Absatz 3 des erwähnten Gesetzes findet die Ersatzwahl am 1. Juni statt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteien die Wahlvorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis Montag, 7. April einreichen können (§ 28 Stimm- und Wahlrechts-G).

Laut § 29 des Stimm- und Wahlrecht-Gesetzes sind die Vorgeschlagenen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei (Telefonnummer 071 969 60 15 oder peluso@muenchwilen.ch) bezogen werden.

Wir weisen darauf hin, dass auch Personen, welche nicht zur Aufnahme auf die Namensliste vorge-schlagen werden, gewählt werden können.

ThurgauThurgau / 12.03.2008 - 12:11:00