Errichtung von Skulptur
Speicher. Neben der Errichtung einer Skulptur hat der Gemeinderat noch weitere Fakten zu verkünden.
Das Altersheim Schönenbühl in Speicher ist geschlossen, und die Bewohnerinnen und Bewohner sind ausgezogen. Nun ist es nach Ansicht des Gemeinderates angezeigt, eine Denkpause einzulegen, um die Möglichkeiten zur weiteren Nutzung der Liegenschaft auszuleuchten.
Noch ist nichts entschieden, und viele mögliche Nutzungen sind denkbar. Der Gemeinderat lädt deshalb die Bevölkerung ein, ihre Ideen und Vorstellungen zur weiteren Nutzung des ehemaligen Altersheimes Schönenbühl zu formulieren. Er möchte dadurch die Diskussion öffnen und allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Speicher die Gelegenheit geben, ihre Ideen über die Weiterexistenz der gemeindeeigenen Liegenschaft einzubringen, bevor die ersten Entscheide gefällt werden. Die Eingaben werden bis am 15. März 2008 erwartet.
Damit sich Interessierte ein besseres Bild der Liegenschaft machen können, wird im Schönenbühl am Samstag, 9. Februar 2008, um 10 Uhr eine öffentliche Informationsveran¬staltung durchgeführt. An dieser sollen Informationen über das Gebäude, seinen Zustand und die Umgebung abgegeben und Fragen beantwortet werden. Auch können die jetzt leer stehenden Räumlichkeiten frei besichtigt werden.
Der Gemeinderat hat sich ein Bündel von Fragen gestellt, die es zu beantworten gilt. So ist in erster Linie zu klären, ob eine Wohn-, Gewerbe- oder öffentliche Nutzung sinnvoll ist, ob dazu das ganze Haus oder nur Teile davon benötigt werden und ob damit eine besondere Nutzung des Umschwungs verbunden ist.
Auch ist zu überlegen, ob sich eine Kombination mit dem gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Betrieb, welcher von der Familie Frick bewirtschaftet wird, oder sonstige Synergien zwischen verschiedenen Nutzungen ergeben. Zur weiteren Planung wird den Gemeinderat sodann interessieren, mit welchen baulichen Massnahmen eine neue Nutzung verbunden ist, wie diese finanziert werden sollen und welche planerischen Schritte es noch braucht.
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Beteiligung und auf zahlreiche Beiträge zu dieser Ideenbörse. Alle Eingaben sind an die Gemeindekanzlei Speicher zu richten. Die Ergebnisse der Umfrage werden bis Mitte April 2008 ausgewertet werden; dann wird der Gemeinderat über die weiteren Schritte entscheiden.
Einreichung von zwei kommunalen Volksinitiativen
Beide Initiativen wurden am 11. Dezember mit Total 194 bzw. 161 gültigen Unter¬schriften der Gemeindekanzlei übergeben. Der Gemeinderat stellt fest, dass damit nach Art. 12 ff. der Gemeindeordnung beide Initiativen zustande gekommen und gültig sind. Der Ge¬meinderat wird sich in nächster Zeit eingehend mit dem Inhalt der beiden Initiativen be¬schäftigen. Im Verlauf des nächsten Jahres werden die Stimmberechtigen von Speicher über die beiden Vorlagen abstimmen können.
Errichtung einer Skulptur der Jungbürger auf dem Dorfplatz Speicher
Seit dem 27. November ist eine neue Skulptur auf dem Dorfplatz in Speicher zu sehen. Mit diesem Werk soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Vornamen der Jungbürgerinnen und Jungbürger der Jahrgänge 1989, 1990, 1991, und 1992 künstlerisch auf der Stahltafel festzuhalten. Die Skulptur ist in den Farben des Logos der Gemeinde Speicher gehalten. Das Ziel der Jungbürger und der Jugendkommission war es, ein Werk zu gestalten, das alle Jungbürgerinnen und Jungbürger nachhaltig an den Tag der Volljährigkeit erinnert.
Aufgrund der kalten Temperaturen am 27. November hat der verwendete Kleber nicht abgebunden. Es wurde deshalb notwendig, die vom ersten Jahrgang der Jungbürgerinnen und Jungbürgern künstlerisch gestaltete Tafel wieder zu entfernen.
Sobald es die Temperaturen im Frühjahr zulassen werden, werden die Namen wieder neu aufgebracht. Die Jugend¬kommission ist überzeugt, dass mit dieser Idee den Jungbürgerinnen und Jungbürger sowie allen Besuchern dieses Platzes viel Freude als Erinnerung an den Jungbürgertag bereiten werden kann.
Nächste Sitzungen
Die nächsten Sitzungen finden am Mittwoch, 9. Januar und am Mittwoch, 06. Februar 2008 statt. Eingaben und Anträge, die an diesen Sitzungen behandelt werden möchten, sind bis spätestens eine Woche vor den Sitzungsterminen der Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates) einzureichen.



























