Ernst Zingg in stiller Wahl gewählt
AR. Für den zweiten Wahlgang ins Obergericht haben sich nur zwei Personen beworben, am 22. April wird erneut abgestimmt. Für den freien Sitz im Verwaltungsgericht gab es gar nur eine Bewerbung.
Im ersten Wahlgang fürs Ober- und Verwaltungsgericht vom 11. März konnten je acht Sitze besetzt werden. Für den neunten Sitz im Obergericht und für den neunten Sitz im Verwaltungsgericht erreichte niemand das absolute Mehr der gültigen Stimmen. Bis am Mittwoch, 14. März, konnten sich die Kandidaten für den zweiten Wahlgang bewerben. Für den Sitz im Obergericht gingen Bewerbungen von Otmar Sieber aus Trogen und Ernst Zingg aus Gais ein. Wer diesen Sitz bekommt wird im zweiten Wahlgang am 22. April entschieden.
Schon vergeben ist allerdings der neunte Sitz im Verwaltungsgericht. Weil sich ausser Ernst Zingg kein Kandidat für das Amt bewarb, gilt Zingg als in stiller Wahl gewählt. Das Verwaltungsgericht ist damit vollständig besetzt, und es findet kein 2. Wahlgang statt.
Weitere Artikel zu diesem Thema:
– «Zweiter Wahlgang solls richten», (12.03.2007)



























