• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Erneut Enkeltrickbetrüge

Basel. Am gestrigen Mittwoch erhielten drei in Basel wohnhafte Rentnerinnen im Alter zwischen 66 und 83 Jahren je einen Telefonanruf einer italienisch sprechenden Frau, welche sich als Verwandte ausgab.

Die Anruferin gab an, dass sie für einen Wohnungs- bzw. Liegenschaftskauf dringend einen grösseren Geldbetrag benötigen würde und verlangte jeweils ein kurzfristiges Darlehen von mehreren zehntausend Franken.

Glücklicherweise durchschauten die potentiellen Opfer den Trick und es kam in keinem Fall zu einer Geldzahlung. Da alle drei Rentnerinnen der italienischen Sprache mächtig sind und italienische Namen tragen, muss davon ausgegangen werden, dass diese von der Täterschaft gezielt ausgesucht wurden.

Da nicht auszuschliessen ist, dass gerade vor der Weihnachtszeit diese Täter erneut aktiv werden, möchte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit dieser Deliktsmasche zu erhöhter Vorsicht und zu einem der Situation und den Umständen angepassten Misstrauen raten.

Wird jemand um ein kurzfristiges Darlehen gebeten, dann sollte man sich grundsätzlich folgende fünf Fragen stellen:

1. Sind Sie kürzlich von einer mehr oder weniger unbekannten Person in irgendeiner Form angesprochen und um die Gewährung eines grösseren Darlehens gebeten worden?

2. Hat diese Person vorgegeben, Ihnen nahe stehende Verwandte/Bekannte zu kennen?

3. Sprach diese Person allenfalls von einem finanziellen Engpass, aus welchem nur Sie ihr helfen könnten?

4. Wurden Sie von einer Person gebeten, auf der Bank einen grösseren Geldbetrag (meist unter einem gewissen Zeitdruck) abzuheben und ihnen zu überbringen?

5. Ist es so, dass Sie diese Person kurz nach dem Besuch in der Bank treffen sollen, um ihr das abgehobene Geld zu übergeben, oftmals mit dem Hinweis, dass Sie das Darlehen rasch zurückerhalten werden?

Falls Sie die fünf oben aufgeführten Fragen zumindest teilweise mit einem «JA» beantworten müssen, dann besteht die grosse Möglichkeit, dass Sie Opfer eines Täters werden könnten.

Kontaktieren Sie in einem solchen Fall unverzüglich über die Notrufnummer 117 die Polizei. Haben Sie erst am Bankschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.

Zudem bittet die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Angehörige von Betagten auf diese Fälle hinzuweisen, damit ältere Menschen nicht Opfer derartiger Betrügereien werden.

Basel-StadtBasel-Stadt / 11.12.2008 - 16:26:40