• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Erneuerungswahlen der Schulbehörden

Die Erneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden für die Amtsdauer 2009 - 2013 haben in der Zeit vom 29. November 2008 bis zum 12. Juli 2009 stattzufinden.

Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen.

Am 31. Juli 2009 geht die laufende Amtsdauer der Behörden der Schulgemeinden im Kanton Thurgau zu Ende. Gemäss einer Bestimmung im Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht legt die Gemeindebehörde das Datum für die kommunalen Abstimmungen und Wahlen fest. Sie hat bei der Gesamterneuerung der Gemeindebehörden jedoch die vom Regierungsrat festgelegten Termine zu beachten.

Die Gesamterneuerungswahlen sind so durchzuführen, dass die neuen Schulbehörden ab dem 1. August 2009 einsatzfähig sind. Das bedeutet, dass die ersten Wahlgänge spätestens bis zum 7. Juni 2009 durchgeführt sein müssen, damit genügend Zeit für allfällige zweite Wahlgänge vor Beginn der neuen Amtsdauer zur Verfügung steht.

Da am Wochenende des 29./30. Novembers 2008 eine eidgenössische und eine kantonale Abstimmung stattfinden, rechtfertigt es sich, den Beginn der Erneuerungswahlen auf diesen Termin zu setzen. Allfällige zweite Wahlgänge sind spätestens bis zum 12. Juli 2009 durchzuführen. Die Schulbehörden legen die Wahltermine im vom Regierungsrat gesetzten Rahmen fest und treffen die nach den kantonalen Vorschriften und der Gemeindeordnung notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der Wahlen.

Nicht betroffen von diesem Beschluss sind die Schulkommissionen, die in den Politischen Gemeinden eingegliedert sind.

ThurgauThurgau / 07.08.2008 - 08:17:00