Erlass einer Planungszone für das Bahnhofareal
Trogen/AR. Zur Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs erlässt der Gemeinderat für das Bahnhofgelände eine Planungszone. Die Planungszone wird in den nächsten Tagen öffentlich aufgelegt.
Das Bahnhofgebäude und der gesamte Umschwung wie Gleisanlagen und Haltebereiche der Postautos gehören der Appenzeller Bahnen AG. Bereits seit einigen Monaten macht sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Behörden und den öffentlichen Verkehrsbetrieben (Bahn, Postauto) Gedanken über die künftige Gestaltung des Bahnhofareals. Zurzeit liegt ein Konzept vor, das der Gemeinderat kürzlich im Grundsatz genehmigt hat.
Zur Überraschung des Gemeinderates ist nun kürzlich in einem Flugblatt und im Internet das gesamte Bahnhofsgrundstück zum Verkauf ausgeschrieben worden.
Damit eine mögliche Käuferschaft des Bahnhofgeländes keine Vorkehrungen bezüglich künftiger Nutzung und Überbauung des Areals trifft, die dem Inhalt des Konzeptes zuwider laufen, hat der Gemeinderat eine Planungszone im Sinne des Baugesetzes erlassen. Innerhalb dieser Planungszone sind während der Dauer von maximal drei Jahren alle Vorkehren zu unterlassen, die unter die Bewilligungspflicht von Art. 93 Baugesetz fallen und die sachgerechte Nutzung für den öffentlichen Verkehr (Betrieb Bushof) negativ beeinflussen können. Sollte sich ein Kaufsinteressent melden, der sich mit dem Gestaltungskonzept identifizieren kann und umsetzen will, ist die Aufhebung der Planungszone jederzeit möglich.



























