Ergänzungsleistungen nochmals überprüfen
TG. Die Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV soll nochmals überprüft werden. Diesen Entscheid hat Regierungsrat Kaspar Schläpfer gefällt.
Der Entscheid fiel nach Gesprächen mit dem Verband Thurgauer Gemeindeammänner (VTG) und Curaviva, dem Verband Heime und Institutionen Schweiz. Damit reagiert Regierungsrat Schläpfer auf die Kritik, die von Seiten der Gemeinden und Heime zu einzelnen neuen Bestimmungen in der Verordnung geäussert worden ist.
Im Dezember 2007 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau eine neue Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erlassen. Dabei hat er den Umfang und die Höhe der zu vergütenden Heim-, Krankheits- und Behinderungskosten neu geregelt. Seit dem 1. Januar wird neu die Höhe der anrechenbaren Heimtaxen begrenzt, abgestuft nach Pflegebedürftigkeit. Eine Begrenzung ist unumgänglich, da der bisherige jährliche Maximalbetrag für die Ergänzungsleistungen per Bundesrecht aufgehoben wurde.
Die neue Regelung stiess vor allem bei Sozialämtern der Gemeinden und bei Alters- und Pflegeheimen auf Kritik. Mit dieser Lösung würden Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vermehrt in die Fürsorge getrieben, was für viele ältere Leute ein schwerer Gang sei. Aufgrund dieser Kritik kam es zu einer intensiven Aussprache zwischen dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft sowie Vertretern des VTG und von Curaviva. Regierungsrat Kaspar Schläpfer lud seine Gesprächspartner ein, bis Ende Februar Zahlenmaterial mit den Taxen der Thurgauer Heime, abgestuft nach Pflegebedürftigkeit, einzureichen und zur Verordnung Stellung zu nehmen. Auch interessierte Dritte sind dazu eingeladen. Anschliessend soll eine Überprüfung der Verordnung durch den Regierungsrat stattfinden.



























