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Entwurf für die Revision des CO2-Gesetzes überarbeiten

Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat ist der Ansicht, der Entwurf für die Revision des CO2-Gesetzes müsse überarbeitet werden.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs für die Revision des CO2-Gesetzes. Er stelle zwar nicht in Frage, dass beim Klimaschutz Handlungsbedarf bestehe, aber eine derart weitgreifende Gesetzesrevision dürfe nur nach vertieften Analysen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und in Koordination mit anderen Vorlagen weiterentwickelt werden, teilt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort dem Bundesamt für Umwelt mit.

Ab 2012 will die Schweiz ihre Treibhausgase weiter vermindern, Massnahmen zur Anpassung an die Klimaerwärmung einleiten, emissionsarme Technologien fördern und die Finanzierung der Klimapolitik sichern. Die künftige Klimapolitik der Schweiz muss den laufenden internationalen Verhandlungen über das weltweite Klimaregime nach 2012 Rechnung tragen.

Um diese Ziele zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei Varianten für die Revision des CO2-Gesetzes mit zwei verschieden hohen Reduktionszielen in die Vernehmlassung. Bei der Finanzierung der Massnahmen zur Emissionsminderung kommen je nach Variante unterschiedliche Instrumente zum Tragen. Die Anfang 2008 eingereichte «Volksinitiative für ein gesundes Klima» lehnt der Bundesrat ab. Sie fordert, dass die Schweiz die CO2-Emissionen aus fossilen Energien bis 2020 um 30 Prozent verringert. Nach Auffassung des Bundesrates ist die Klimapolitik eine fortdauernde Aufgabe. Er betrachtet darum das revidierte CO2-Gesetz als Gegenvorschlag zur Klima-Initiative.

Der Regierungsrat schliesst sich in den Grundzügen den Vernehmlassungen der betroffenen Regierungskonferenzen (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK, Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren FDK sowie Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz PBUK) an, die alle eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage verlangen. Für den Regierungsrat ist zwar klar, dass beim Klimaschutz Handlungsbedarf besteht, er teilt aber die Ansicht, dass zunächst die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlage analysiert werden müssen. Dies umso mehr, als im Kanton Thurgau gewichtige Strassenplanungen und Agglomerationsprojekte in Bearbeitung stehen, die für die Entwicklungsmöglichkeiten des Kantons von entscheidender Bedeutung sind. Bereits in den Stellungnahmen der BPUK und der FDK werde auf eine fehlende Gesamtbetrachtung und Doppelspurigkeiten durch verwandte Vorhaben wie die Engpassbeseitigung auf Autobahnen und Projekte desAgglomerationsverkehrs hingewiesen, betont der Regierungsrat.

Gerade vor dem aktuellen wirtschaftlichen Hintergrund dürfe eine derart weitgreifende Gesetzesrevision nur nach sorgfältiger Abklärung der Auswirklungen und im Einvernehmen mit den Kantonen vorangetrieben
werden. Für die Regierung des Kantons Thurgau besteht auch kein zwingender Grund, der Volksinitiative «für ein gesundes Klima» einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen.

ThurgauThurgau / 02.04.2009 - 08:35:11