
Energieoptimiertes Bauen fördern im Baureglement
Heiden/AR. Der Gemeinderat hat den Entwurf für ein neues Baureglement der Kommission Planung und Baubewilligung zu Handen der Volksdiskussion verabschiedet.
Das neue Baureglement sieht eine höhere Ausnützungsziffer in der Zone W3 und WG3 vor. Neu soll energieoptimiertes Bauen einen Ausnützungsbonus erhalten. Die Volksdiskussion dauert bis zum 22. Mai. Im Rahmen der Volksdiskussion gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung hat jedermann die Möglichkeit, zum Revisionsentwurf des Baureglements Stellung zu nehmen.
Seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes anfangs 1980 müssen die raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden aufeinander abgestimmt werden. Im Jahr 1984 wurde deshalb die Bauordnung der Gemeinde Heiden auf das Raumplanungsgesetz des Bundes angepasst.
Die Bauordnung 1984 wurde im Jahr 2004 zusammen mit der Überarbeitung des Zonenplans einer Teilrevision unterzogen (entsprechend der Terminologie des Baugesetzes neu als Baureglement bezeichnet). Diese Teilrevision wurde von der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeabstimmung vom 14. März 2004 angenommen.
Alle kommunalen Bauvorschriften zusammengefasst
Die Tatsache, dass die Bauordnung 1984 im Jahr 2004 nur teilrevidiert wurde, hat zur Folge, dass heute die in Heiden massgeblichen Baubestimmungen aus mehreren Erlassen zusammengesucht werden müssen. Der Gemeinderat hat die Kommission Planung und Baubewilligung (KPB) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro der Raumplaner FSU / SIA Herisau, eine Baureglementsrevision vorzubereiten, welche diese Missstände beseitigt.
Mit dem nun vorliegenden Revisionsentwurf des Baureglements werden alle in der Gemeinde Heiden zu beachtenden kommunalen Baubestimmungen wieder in einem einzigen Erlass, dem neuen Baureglement 2009 zusammengefasst. Dieses enthält die kommunalen Bestimmungen, welche in Ergänzung zu den Vorschriften des Kantons beim Bauen zu beachten sind.
Wichtigste Änderungen
Die wichtigsten Änderungen bei der Revision des Baureglements sind:
– In der W3-Zone wird die Ausnützungsziffer um 0.05 auf 0.65 angehoben.
– In der WG3-Zone wird die Ausnützungsziffer um 0.05 auf 0.65 bzw. 0.75 angehoben.Damit energieoptimierte Bauten aufgrund ihrer grösseren Isolationsstärke nicht benachteiligt werden, kann in beschränktem Rahmen von den festgelegten Höhen- und Längenmassen abgewichen werden (vgl. neuer Art. 8).
– Zur Förderung energieoptimierter Bauten wird zudem in den Wohnzonen und Wohn-/Gewerbezonen eine zweite, um 0,05 erhöhte Ausnützungsziffer eingeführt (vgl. Tabelle der Regelbauvorschriften in Art. 17). Die damit besser gestellten energieoptimierten Bauten werden im Art. 8 BauR definiert. Sie haben mindestens den Zielwert der SIA-Norm 380/1 (2007) zu erfüllen.
– Die maximale Gebäudehöhe wird in der Zone W3 von 10.0 Meter auf 10.5 Meter erhöht und in der Gewerbezone GE3 auf die ursprünglichen 12 m festgesetzt. Die «Firsthöhe Pultdach» wird in der Zone GE2 von 11.0 auf 12.0 Meter erhöht, wogegen in der Gewerbezone GE3 die maximale Gebäudehöhe bei Flachdach-bauten auf 16 Meter beschränkt wird.
– Bei den Grenz- und Gebäudeabständen dürfen die Wohnräume aus Gründen der Geographie, Topographie oder des Immissionsschutzes von der Haupt-wohnseite abgewendet werden.
– In der Landwirtschaftszone beziehungsweise im übrigen Gemeindegebiet (L/ÜG) finden verschiedene Regelungen keine Anwendung mehr, weil sie durch Bundesrecht ab-schliessend geregelt sind.
Wer an Detailinformationen interessiert ist, kann ein Exemplar des revidierten Baureglements sowie eine zweispaltige Version mit Hinweisen und Kommentaren über Telefon 071/898 89 89 bei der Gemeindeverwaltung Heiden anfordern oder am Empfangsschalter im Rathaus beziehen.