Energiefreundliche Neubauten werden gefördert
Mit einer neuen Bestimmung in der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz werden Neubauten mit einem hohen Standard hinsichtlich Wärmedämmung gegenüber konventionellen Bauten bevorzugt.
Dank einer besseren Ausnützungsziffer kann in solchen Bauten mehr Geschossfläche realisiert werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung entsprechend angepasst.
Die nun erfolgte Verordnungsänderung geht auf einen im Januar 2007 eingereichten Vorstoss im Grossen Rat zurück. Bei der Diskussion des Vorstosses im Grossen Rat erklärte der Chef des Departements für Bau und Umwelt, dass das gewünschte Ziel über die Änderung der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz erreicht werden könne. Konkret stellte er die Privilegierung bei der Berechnung der Ausnützungs- und Baumassenziffer in Aussicht. In der Folge erklärte der Grosse Rat den Vorstoss für erheblich.
Die nun vom Regierungsrat beschlossene Verordnungsänderung hat zur Folge, dass energiefreundliche Neubauten, die mit dem gesamtschweizerisch anerkannten Minergie- oder Minergie-P-Baustandard erstellt werden, auf der gleichen Landfläche wie konventionelle Bauten mehr Geschossfläche einbauen können.



























