Energiefördergelder werden rege beansprucht
Das im vergangenen November vorgestellte Programm des Kantons Thurgau zur Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz stösst auf grosses Interesse.
Bei der Abteilung Energie gehen täglich Gesuche für Fördergelder ein. Aufgrund der übergrossen Nachfrage muss die Zusicherung von Fördergeldern für das Teilprogramm Photovoltaik bis auf weiteres sistiert werden.
Im Frühling 2007 verabschiedete der Thurgauer Regierungsrat das «Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz». Das Kantonsparlament äusserte sich zustimmend. Für 2008 stehen im Thurgau rund 7,65 Mio. Franken kantonale Fördergelder zur Verfügung, die sehr rege beansprucht werden.
Andrea Paoli, Leiter der Abteilung Energie, wertet das Programm als ganzes für die Bereiche Minergie, Solarthermik, Gebäudehüllensanierung und so weiter deshalb als grossen Erfolg: „Wir haben mit diesem Förderprogramm den Nerv der Bauherrschaften getroffen und freuen uns, dass es so gut ankommt.“
Allerdings hat er auch einen Wermutstropfen zu vermerken. Infolge einer Unsicherheit und einer Verzögerung bei der Vergabe von Fördermitteln für Photovoltaikanlagen beim Bund sah sich die Abteilung Energie richtiggehend überschwemmt von solchen Gesuchen. Das hat zur Folge, dass das Förderprogramm im Bereich Photovoltaik ab März sistiert werden muss, da bereits Gesuche für den für das ganze Jahr 2008 budgetierten Betrag eingegangen sind.
Mit einer so hohen Anzahl Gesuche konnte nicht gerechnet werden, insbesondere deshalb nicht, da der Bund für Photovoltaikanlagen im Gegensatz zum kantonalen Förderprogramm eine kostendeckende Einspeisevergütung zusichert, die als ganzes rund doppelt so hoch wie der kantonale Förderbeitrag und ausserdem nach oben unbegrenzt ist.
Da sich die Vergabe von Beiträgen beim Bund aber verzögert, sind deutlich mehr Gesuche beim Kanton eingetroffen als erwartet. Die Gesuchsteller, die ihr Gesuch bis Ende Februar eingereicht haben, kann Andrea Paoli aber beruhigen: „Wir verschicken in diesen Tagen an diese Gesuchsteller einen Brief mit der Zusicherung des Förderbeitrags.“
Neu eintreffende Gesuche können hingegen zurzeit nicht berücksichtigt werden, bis die Anmeldung beim Bundesprogramm der kostendeckenden Einspeisevergütung möglich ist und die Entwicklung am Markt besser abgeschätzt werden kann.



























