«Energiebewusstsein zahlt sich aus»
Gossau/SG. Ab 1. Juli 2009 fördert die Stadt energie-bewusstes Verhalten.
Beiträge aus dem städtischen Energiefonds gibt es vor allem für effiziente Wärmenutzung und für Anlagen zur CO2-neutralen Energieproduktion.
Mitte Mai haben die Gossauer Stimmberechtigten das Energiefondsreglement mit einer 80 Prozent-Mehrheit angenommen. Mittlerweile hat das kantonale Baudepartement das Reglement und die Vollzugsverordnung genehmigt. Damit ist alles bereit, dass der Energiefonds ab 1. Juli 2009 zu wirken beginnt.
Vier Bereiche sind beitragsberechtigt
Für Förderbeiträge aus dem Fonds stehen jährlich rund 500’000 Franken aus dem Energieumsatz der Stadtwerke zur Verfügung. Beiträge können denn auch nur geleistet werden, solange Mittel im Fonds sind. Gefördert werden Sanierungskonzepte für zielgerichtete Massnahmen, die CO2-neutrale Produktion von Wärme oder Strom und die Wärmedämmung von Liegenschaften.
Die Fördergelder richten sich nicht nach der Höhe der Investitionen, sondern nach der Höhe der produzierbaren oder eingesparten Energie. Wer eine wirksamere Wärmeerzeugung erreicht, indem er entweder bessere Anlagen installiert oder ein Gebäude saniert, erhält einen Beitrag von 70 Rappen für jede eingesparte Kilowattstunde. Maximal werden für ein Objekt 49’000 Franken Förderbeitrag geleistet.
CO2-neutrale Energieproduktion
Ebenfalls mit einem Ansatz von 70 Rappen für jede produzierte Kilowattstunde werden Sonnenkollektoren für die Warmwasseraufbereitung gefördert. Für solche Anlagen ist ein Maximalbetrag von 14’000 Franken festgelegt. Für die Installation von Wärmepumpen beträgt der Förderbeitrag 20 Rappen pro Kilowattstunde, höchstens aber 10’000 Franken.
Die Produktion von Strom aus Sonnenkraft (Photovoltaik) wird mit 1.40 Franken für jede Kilowattstunde gefördert. Maximal werden für eine Anlage 28’000 Franken geleistet. Die gleichen Ansätze gelten auch für Biogasanlagen. Alle Anlagen müssen von Fachorganisationen geprüft sein und eine minimale Leistung erbringen.
Bonus für kombinierte Massnahmen
Wenn mehrere Massnahmen kombiniert werden, kann zusätzlich ein Bonus zwischen 1000 und 5000 Franken ausbezahlt werden; der konkrete Betrag hängt ab von der Grösse des Objekts und von den kombinierten Massnahmen. Schliesslich können auch Beiträge geleistet werden für das Erstellen und Umsetzen von Sanierungskonzepten. Diese sind auf 3000 Franken für Einfamilienhäuser und 5000 Franken für andere Gebäude begrenzt.
Die Vollzugsbestimmungen lassen auch zu, dass die Stadt einmalige Kampagnen durchführt, mit denen veraltete Haushaltgeräte durch energiesparende ersetzt werden. Eine ähnliche Aktion hat der Kanton dieses Frühjahr mit grossem Erfolg durchgeführt.
Weitere Informationen auf www.gossau.ch, Stichwort Energiefonds.