• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Elf Jahre nach Tötung vor Gericht

Bischofszell. Elf Jahre nach der Tötung eines damals 27-Jährigen stehen am kommenden Montag und Dienstag zwei Freunde des Opfers vor Gericht.

Die Freunde werden beschuldigt, ihren Freund in Buhwil erschossen zu haben.

Beide Angeklagten sitzen seit Jahren in Untersuchungshaft: der eine seit November 2003, der andere seit März 2004. Das Bundesgericht hat die lange Haftdauer mehrfach bestätigt. Befürchtet wurde vor allem, die beiden könnten ihre Aussagen gegenseitig absprechen. Bisher beschuldigten sie sich gegenseitig.

Am Montag und Dienstag wird damit ein Tötungsdelikt verhandelt, nach dessen Täter lange erfolglos gefahndet wurde. Beide werden sich wegen Mordes und Mittäterschaft verantworten müssen. Einer der beiden Angeklagten ist zudem wegen Anstiftung zum Mord angeklagt.

Lebensversicherung als Tatmotiv?
Die heute 34 und 37 Jahre alten Männer sollen ihren damals 27-jährigen Freund in der Nacht zum 9. Februar 1997 vor dem Schützenhaus in Buhwil TG mit mehreren Schüssen getötet haben. Der aus Appenzell-Ausserrhoden stammende Mann war morgens tot aufgefunden worden.

Beide Angeklagten hatten nach Angaben des Untersuchungsrichters im Jahr 2007 bis zur Tat «enge und intensive Kontakte» zu dem Opfer. Als Tatmotiv wird Bereicherungsabsicht angenommen: Der Getötete hatte eine Versicherung zu Gunsten des älteren Beschuldigten abgeschlossen.

Festgenommen und wieder frei gelassen
Der Ältere war bereits 1997 zwei Mal kurz in Untersuchungshaft gewesen. Weil sich der Verdacht damals nicht erhärten liess, wurde er aber wieder freigelassen. Die Untersuchung gegen ihn war im Januar 1998 eingestellt worden. Der jüngere Beschuldigte geriet 2003 ins Blickfeld der Untersuchungsbehörden.

Am Tatort gefundene DNA-Spuren konnten ihm bei einem Abgleich mit einer DNA-Spur von einer späteren, in einem anderen Kanton verübten Tat zugeordnet werden. Damit konnte ihm nachgewiesen werden, dass er sich zur Tatzeit am Tatort aufgehalten hatte. Er beschuldigte drauf seinen bereits früher inhaftierten Kollegen der Tat.

ThurgauThurgau / 31.01.2008 - 10:00:00