ElCom bestätigt SAK Strompreise
AI/AR/SG. Bei den St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) fallen die Preissenkungen rückwirkend per 1. Januar 2009 nur marginal aus. Die EICom bestätigt die Berechnungen der SAK.
Die am 12. Dezember durch den Bundesrat revidierte Stromversorgungsverordnung (StromVV) legt neue rechtliche Grundlagen für die Berechnung der Netznutzungstarife fest. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat im März die definitiven Netznutzungspreise des Übertragungsnetzes bekanntgegeben, welche die Strompreiserhöhungen dämpfen sollen. Bei den St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) fallen die Preissenkungen rückwirkend per 1. Januar 2009 nur marginal aus.
Mit der Revision der StromVV setzte sich der Bundesrat das Ziel, die im letzten Sommer angekündigten Strompreiserhöhungen für das laufende Jahr 2009 zu dämpfen. Durch die Verfügung der ElCom wurden die Netzbetreiber verpflichtet, die Tarife für die Nutzung des Netzes nochmals zu kalkulieren. Vor allem die Abgaben für die Systemdienstleistungen des nationalen Übertragungsnetzes (swissgrid AG) waren gemäss der Elektrizitätskommission zu hoch angesetzt. Die SAK konnten diesen ersten und gewichtigen Teil der Preisanpassung bereits auf Januar 2009 umsetzen und werden darum auf 1. April nur noch marginale Preisänderungen vornehmen müssen.
ElCom bestätigt die Berechnungen der SAK
Die revidierte Stromversorgungsverordnung (StromVV) reduziert einerseits die Abgabe für Systemdienstleistungen an das nationale Übertragungsnetz von ursprünglich 0,9 Rp/kWh um 0,5 Rp/kWh neu auf 0,4 Rp/kWh. Die SAK haben diesen Entscheid bereits umgesetzt und verrechnen all ihren Kunden ab dem 1. Januar 2009 den reduzierten Satz von 0,4 Rp/kWh.
Andererseits legt die revidierte StromVV neue rechtliche Grundlagen für die Berechnung der Netznutzungstarife fest. Basierend darauf hat die eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) unter der Leitung von Alt-Ständerat Carlo Schmid den Tarif für die Nutzung des Übertragungsnetzes definitiv verfügt und die ursprünglichen, bereits im Jahr 2008 kommunizierten Preise der SAK für die Nutzung des Verteilnetzes bestätigt.
Die SAK sehen sich somit bestätigt in ihren ersten Kalkulationen der Netzpreise vom Sommer 2008. Die Reduktion auf den Netznutzungsentgelten der SAK betragen je nach Kundengruppe rund 0,04 bis 0,05 Rp/kWh. Aufgrund der korrekten und bestätigten Berechnungen der SAK fallen die Preisreduktionen nun, entgegen den erfolgten Ankündigungen diverser politischer Gremien, im SAK Versorgungsgebiet geringer aus.
Allfällige Differenzen aus der Rechnungsstellung mit den provisorischen Preisen im ersten Quartal 2009 und den nun neuen vorliegenden Preisen werden den Kunden mit der nächsten folgenden definitiven Abrechnung im Laufe der nächsten Monate zurückerstattet. Die im Jahr 2008 kommunizierten Energiepreise sind von der Revision der StromVV nicht betroffen und kommen somit unverändert zur Anwendung.
Detaillierte Preise unter: www.sak.ch.



























