Eisschollen auf Fahrzeugen sorgen für Gefahr: Vorsicht herunterfallende Eisplatten
Liestal/BL. Bei den kalten Witterungsverhältnissen dieser Tage haben Lastwagen- und Lieferwagenführerinnen und -führer eine spezielle Gefahr zu beachten. Gefrierende Wasserlachen auf den Plachen verwandeln sich zu Eisplatten, die sich bei der Wegfahrt lösen und bei der ersten Gelegenheit, beispielsweise in einer Kurve, auf die Verkehrsflächen stürzen können.
Dieser Tage ereigneten sich auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft mehrere Vorfälle, bei welchen Eisschollen von Fahrzeugen auf andere Fahrzeuge fielen. Dabei wurden verschiedene Fahrzeuge beschädigt. Teilweise konnten die Verursacher angehalten werden. So am Montag Vormittag, 21. Januar 2013, auf der Autobahn A2 bei Giebenach BL, als eine Eisscholle von einem Sattelschlepper mit slowakischen Kennzeichen in die Frontscheibe eines anderen Sattelschleppers flog und erheblichen Sachschaden verursachte. Verletzt wurde niemand.
Ebenfalls wurden mehrere Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen, bei welchen die Polizei Basel-Landschaft die Feststellungen gemacht hatte, dass von diesen Fahrzeugen Eisschollen auf die Fahrbahn fielen. Dieses Problem besteht nicht nur bei schweren Motorfahrzeugen. Auch die Lenker von Lieferwagen und Personenwagen müssen die Dächer ihrer Fahrzeuge entsprechend säubern.
Das herunterfallende Eis stellt für andere Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger, Velofahrer und andere Motorfahrzeuglenker eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Neben schweren Verletzungen können andere Fahrzeuglenkerinnen und -lenker erschrecken, was zu unvorsichtigen Ausweich- oder Bremsmanövern führen kann.
Sämtliche Fahrzeuglenker/innen sind verpflichtet, diesem besonderen Umstand Rechung zu tragen und das Eis zu entfernen. Ansonsten verstossen sie gegen das Strassenverkehrgesetz und haben mit empfindlichen Bussen oder möglicherweise mit einem Führerausweisentzug zu rechnen. Die verantwortlichen Lenker wurden/werden an die Staatsanwaltschaft verzeigt und müssen mit Geldbussen rechnen. Bei einer Gefährdung von Personen kann dies zudem bis zum Entzug des Führerausweises führen.



























