Einzug eines Autos als Tatwaffe
Thun/BE. Das Gericht in Thun hat einen Automobilisten, welcher sich einer Polizeikontrolle zu entziehen versuchte, u.a. wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Das Auto des Verurteilten wird eingezogen und verwertet.
Ein angetrunkener Autofahrer hatte versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, wobei er trotz entzogenem Führerausweis unterwegs war. Auf seiner Flucht mit stark übersetzter Geschwindigkeit gefährdete er Passanten und verletzte die Verkehrsregeln grob. Ein Einzelrichter des Gerichtskreises X Thun verurteilte ihn zu 12 Monaten Freiheitsstrafe. Davon wurden 6 Monate unbedingt ausgesprochen.
Das Gericht verfügte zudem, dass das Auto des Verurteilten als Tatwaffe eingezogen und verwertet wird. Mit dem Verwertungserlös werden insbesondere die Verfahrenskosten bezahlt. Das Urteil ist rechtskräftig. Fehlbare werden bei schweren Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht auch künftig damit rechnen müssen, dass das Gericht eine Einziehung ihres Autos prüft.