Einspeisevergütung – keine Thurgauer Standesinitiative
Frauenfeld/TG. Der Thurgau reicht keine Standesinitiative zur Änderung des eidg. Energiegesetzes ein, um mehr Geld für die kostendeckende Einspeisevergütung locker zu machen.
Der Grosse Rat hat eine entsprechende SP-Motion mit 73 zu 42 abgelehnt. Motionär Bernhard Wälti (SP) hatte beantragt, der Thurgau solle per Standesinitiative darauf hinarbeiten, dass der Bund mehr Geld für
kostendeckende Einspeisevergütungen (KEF) für Strom aus erneuerbarer Energie zur Verfügung stellt.
Er monierte, dass der dafür jährlich zur Verfügung stehende Betrag jeweils innerhalb weniger Tage ausgeschöpft sei. Dadurch werde die Produktion umweltfreundlichen Stroms behindert.
Problem bereits erkannt
Die Kantonsregierung hatte sich gegen eine Standesinitiative ausgesprochen, weil das Problem auch auf Bundesebene bereits erkannt sei. Es seien mehrere Vorstösse und Änderungsvorschläge hängig, darunter auch eine Standesinitiative aus Bern.
Am Mittwoch sprachen sich Vertreter von FDP, SVP und EVP gegen eine Standesintiative aus. Die FDP befand, bevor mehr KEV bezahlt werde, solle noch stärker Energie gespart werden. Dies habe vor allem durch bessere Gebäudeisolation zu geschehen.
Die SVP begrüsste zwar die KEV: Sie mache die Energieproduktion für Landwirte rentabel. Gleichzeitig verteure sie den Zukauf von Energie, weil die Vergütung als Zuschlag auf den Energiepreis finanziert werde.



























