• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Einschränkungen im Bürgerheim

Appenzell. Im Bürgerheim sollen künftig keine schweren Pflegefälle mehr aufgenommen werden - sie müssen ein anderes Heim finden.

Das Heimwesen kennt eine genaue Unterteilung, die den Pflegebedarf jeder Person unterscheidet. Ein Pensionär kann wenige oder viele Dienstleistungen in Betreuung und Pflege gemäss Bedarf beanspruchen, und das je nachdem nur vereinzelt oder sehr häufig. Dieses Bedürfnis wird mit Punkten festgehalten, die Punkte werden zusammengezählt. Je nach der Gesamtpunktzahl wird die betreffende Person in eine der vier Leistungsstufen eingeteilt. Die Leistungsstufen reichen von Besa 0 bis Besa 4.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es drei Altersheime: In Gontenbad werden Patienten bis Besa-Stufe 3 betreut, das Pflegeheim behandelt mit dem Spital Appenzell Patienten bis Besa-Stufe 4 – und schliesslich das Bürgerheim. Dort wurde bis jetzt noch nicht genau festgehalten, bis zu welcher Besa-Stufe behandelt wird. Von der Standeskommission wurde dies nun geregelt. Da das Bürgerheim Appenzell kein Pflegeheim ist, sei das Personal zu wenig ausgebildet für die richtige Pflege für einen Patienten mit der Besa-Stufe 3 oder 4. Deshalb werden nur noch Leute mit der Besa-Stufe 1 oder 2 aufgenommen – wenn ein Patient die Besa-Stufe 3 erreicht, wird er ins Pflegeheim verlegt. «Wenn die Leute länger bleiben würden, müssten wir mehr Pflegepersonal einstellen. So würde das Bürgerheim Appenzell seinen Charakter verlieren», sagt Antonia Fässler, Leiterin Departementsekretariat.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 12.07.2007 - 14:33:00