Eingliederung invalider Personen – Förderungskonzept
Frauenfeld/TG. Die Ostschweizer Kantone verfolgen eine gemeinsame Strategie bei der Eingliederung von Behinderten.
Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK Ost) hat in St. Gallen ein entsprechendes Musterkonzept verabschiedet.
Dies teilte die SODK Ost am Mittwoch in einem Communiqué mit. Im Konzept enthalten sind eine gemeinsame Angebotsplanung, ein gemeinsames Finanzierungsmodell sowie die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements.
Seit der Neugestaltung des Finanzausgleiches (NFA) und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone verpflichtet, ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen zu erlassen. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kantone für die Planung, Steuerung und Finanzierung des stationären und teilstationären Angebots für erwachsene Menschen mit Behinderung verantwortlich.
Das Musterkonzept der SODK Ost knüpft an ein bereits 2006 gemeinsam verabschiedetes Rahmenkonzept an. Die Fachhochschule Luzern hat nun den Auftrag erhalten, ein Inventar des Angebots der Einrichtungen für erwachsene Behinderte in den Ostschweizer Kantonen zu erstellen.