«Einem so störrischen Gaul gehört die Rübe ab»
Frauenfeld. Der im Mai vom Bezirksgericht Arbon der Tierquälerei schuldig gesprochene Tierhalter aus Hefenhofen wird derzeit nicht mit einem Tierhalteverbot belegt.
Noch kein Tierhalteverbot für Tierquäler aus Hefenhofen TG Urteil wegen Tierquälerei noch nicht rechtskräftig Man wolle abwarten, bis das Urteil rechtskräftig sei, sagte der Kantonstierarzt.
Kantonstierarzt Paul Witzig bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA Angaben des Vereins gegen Tierfabriken, wonach bisher kein Tierhalteverbot erlassen worden sei.
Bereits früher Tierhalteverbot angedroht
Das Arboner Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so Witzig. Deshalb sehe das kantonale Veterinäramt die Voraussetzungen für ein Tierhalteverbot als noch nicht gegeben. Er habe bereits vor dem Arboner Verfahren dem Tierhalter wegen anderer Vorkommnisse im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Halteverbot angedroht.
Das Verwaltungsverfahren sei dann aber in das Strafverfahren integriert worden, dessen Urteil nun noch nicht rechtskräftig sei. Der Hefenhofener Tierhalter war im Mai in diesem Verfahren zu einer unbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft worden.
Zehn Monate Gefängnis
Würde das Urteil rechtskräftig und der Mann würde die Strafe nicht bezahlen, müsste er zehn Monate ins Gefängnis. Zudem erhielt er im Mai eine Busse von 2000 Franken sowie zwei Ordnungsbussen, weil Gerichtstermine missachtet beziehungsweise vorzeitig verlassen hatte.
Das Gericht hatte damals ein Tierhalteverbot befürwortet. Dieses fällt aber nicht in die Kompetenz des Gerichts sondern in jene des Kantonstierarztes. Der Richter befand, mehrfach vorbestrafe Mann sei völlig uneinsichtig.
Keine Änderung zu erwarten
Er werde an der Tierhaltung auch nach dem jüngsten Urteil nichts ändern. Im Sommer 2007 hatte der Angeklagte ein Jungpferd, das beschlagen werden sollte, derart gequält, dass es verendete.
Auf Frage des Richters, ob er wieder so vorgehen würde, sagte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht: «Ich würde nicht mehr lange fackeln. Einem so störrischen Gaul gehört die Rübe ab».



























