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Eine rasch wirkende Konjunkturmassnahme

Frauenfeld/TG. Eine rasch wirkende Konjunkturmassnahme Steuerentlastungen sind eine sehr wirksame Konjunkturmassnahme. Dies legten die Spitzen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau sowie des Thurgauer Gewerbeverbandes (TGV) dar.

„Das neue Steuergesetz hat den Vorteil, dass es sofort, das heisst ab Anfang 2010, umgesetzt werden kann und wirkt“, sagte Peter A. Schifferle, der Präsident der IHK Thurgau. Es bedeute eine Entlastung für alle Steuerzahlenden. Es wird gemäss Schifferle für eine Belebung des Konsums sorgen und die Gefahr eines Konsumeinbruchs abwenden. Andere kurzfristig wirk-same Massnahmen stünden nicht zu Verfügung. Für ihn handelt es sich um eine der wichtigsten Abstimmungen der letzten Jahre für den Kanton. Hochqualifizierte Fachleute und damit eine dringend benötigte professionelle Verstärkung für innovative Firmen zögen mit den heu-tigen Rahmenbedingungen nicht in den Thurgau.

Der richtige Zeitpunkt
Laut Peter A. Schifferle und Peter Schütz, Präsident des Thurgauer Gewerbeverbandes, ver-folgt die Regierung eine klare Strategie. Zunächst seien Familien und Unternehmen entlastet worden. Nun folgten die übrigen Steuerpflichtigen. Eine Steuerfusssenkung käme einer Giesskanne gleich. „Es ist Zeit, die Struktur zu korrigieren“, betonte Schifferle. Für den Prä-sidenten des TGV, Kantonsrat Peter Schütz, steht fest: „Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um gezielt in die Zukunft zu investieren.“ Die Mittel stünden bei Kanton und Gemeinden in Form von sehr hohen Eigenkapitalpolstern zur Verfügung. Es seien Steuern auf Vorrat einge-zogen worden. Den Bedenken der Gemeinden sei der Grosse Rat entgegengekommen und habe eine Regelung beschlossen, die einen sanften Übergang sichere.

Arbeitsplätze werden sicherer
TGV-Geschäftsführer Heinz Wendel wies auf die Bedeutung der Umsetzung von Bundesrecht hin. Dieser Teil der Steuergesetzrevision räume steuerliche Hürden bei den Nachfolgelösun-gen beiseite und sichere damit Arbeitsplätze. Er erleichtere weiter die Altersvorsorge in Ge-werbe und Landwirtschaft. Mit der straflosen Selbstanzeige im Falle von unversteuerten Vermögen im Erbfall werde nicht nur der Weg in die Legalität geebnet, sondern auch das Steuersubstrat vergrössert.

Dringender Handlungsbedarf
„Der Kanton Thurgau ist steuerlich noch nicht am Ziel“, erklärte IHK-Direktor Peter Maag. Gemäss aktuellen Studien belegt er bei der Besteuerung der mittleren und hohen Einkommen den 15. Rang von 26 Kantonen und ist damit schlechter als der Schweizer Durchschnitt. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Steuerfusssenkungen bildeten keine Alternative zum neuen Steuergesetz. Um flächendeckend zu wirken, wären Beschlüsse des Grossen Rates, von 80 Politischen Gemeinden sowie von mehr als 90 Schul- und 120 Kirchgemeinden nötig. „Lieber die Taube in der Hand als der Spatz auf dem Dach“, folgerte Maag.

ThurgauThurgau / 21.09.2009 - 13:39:29