Eine entwaffnende Aktion: Freiwillige Abgabe von Waffen und Munition
Winterthur/ZH Nach den grossen Erfolgen der Aktionstage in den vergangenen Jahren erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen abzugeben.
Wer private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer besitzt, kann diese jetzt bei der Kantonspolizei Zürich abgeben und sie der Ver- nichtung zuführen lassen.
Die Waffenrückgabe findet statt am Samstag, dem 02.11.2019 von 08:00 bis 12:00 Uhr beim Verkehrspolizei- stützpunkt an der Schaffhauserstrasse 215 in 8400 Winterthur.
Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imita- tionswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer. Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.
Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung ein- verstanden sind.
Während des Jahres, ausserhalb der Aktion, können Waffen auch auf jedem Polizeiposten abgegeben werden.



























