Einbürgerungen abgelehnt
Ebnat-Kappel/SG. Vier Einbürgerungsgesuche von Frauen mit Kindern sind von der Bürgerversammlung abgelehnt worden.
Dass die Ehemänner kein Gesuch gestellt hatten, weil sie zu wenig gut Deutsch sprechen, stiess Vielen sauer auf.
Alexander Bommeli, Gemeindeschreiber in Ebnat-Kappel, bestätigte einen Bericht im Toggenburger-Teil des «St. Galler Tagblatt» vom Freitag. Drei der Frauen, die um Einbürgerung ersuchten, stammen aus der Türkei, eine aus Serbien-Montenegro, wie Bommeli ausführte.
Beschwerde möglich
Eine Bürgerin appellierte an die Versammlung, die Gesuche abzulehnen. Mit einem Nein werde der Druck auf die Männer verstärkt, endlich Deutsch zu lernen, sagte die Frau. Sie erhielt für ihr Votum Applaus. Der Gemeinderat versuchte vergeblich, die Bürgerversammlung davon zu überzeugen, die Gesuche gutzuheissen.
Die vier Frauen und ihre Kinder, deren Einbürgerungsgesuche am Mittwochabend in Ebnat-Kappel zum Teil hauchdünn abgelehnt wurden, können nun mit einer Abstimmungsbeschwerde ans Departement des Innern des Kantons St. Gallen gelangen. Das können auch Dritte tun.
Im vergangenen Jahr gingen elf Beschwerden und Rekurse ein, wie Gabriela Maag Schwendener, Chefin des Rechtsdiensts des Departements des Innern, gegenüber der SDA sagte. Die meisten richteten sich gegen einen ablehnenden Entscheid durch eine Bürgerversammlung, ein paar wenige gegen den negativen Entscheid eines Einbürgerungsrats.
Neue Regelung
Im Kanton St. Gallen wird das Verfahren zur Einbürgerung von Ausländern ab 2010 neu geregelt – nach jahrelangem Notrecht. Das Volk stimmt am 17. Mai über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Bei einem Ja des Souveräns können Entscheide der Einbürgerungsräte in Zukunft nur noch schriftlich und begründet angefochten werden.
Diese Form der Einsprache können alle Stimmberechtigten einreichen, nachdem die Entscheide der paritätisch zusammengestellten Einbürgerungsräte amtlich publiziert wurden.
Die begründete Einsprache muss der Person, die eingebürgert werden will, mitgeteilt werden, um ihr rechtliches Gehör zu gewähren. Wird eine Einsprache für gültig erklärt, stimmen danach entweder die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament (St. Gallen, Wil, Gossau) über das Gesuch um Einbürgerung ab.



























