Einbrecherbande überführt
Kanton Zürich. Die Kantonspolizei Zürich hat in einem Ermittlungsverfahren einer siebenköpfigen Einbrecherbande rund zehn Vermögensdelikte sowie verschiedene weitere Straftaten nachgewiesen. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf mehr als 130'000 Franken, der Sachschaden auf mehr als 60'000 Franken.
Mitte Januar 2010 verhafteten Kantonspolizisten in der Stadt Zürich ein aus Bosnien-Herzegowina stammendes Brüderpaar. Der eine, 44-jährig, hielt sich trotz Einreisesperre in der Schweiz auf und wies sich mit falschen bulgarischen Papieren aus. Sein jüngerer Bruder, 35-jährig, trug 70 Gramm Heroin bei sich. Weitere Ermittlungen führten zu einem Zimmer, welches der ältere der beiden bewohnte. Dieses war ihm von einem 33-jährigen Kroaten, einem Barbesitzer, zugewiesen worden. Der eigentliche Mieter des Zimmers war jedoch ein 47-jähriger Schweizer. Anlässlich der Hausdurchsuchung konnte in der besagten Logis Diebesgut in Form von Schmuck, teurer Skibekleidung, einer Überwachungskamera und eine geringe Menge Betäubungsmittel sowie Einbruchswerkzeug sichergestellt werden. Ebenso konnten die echten Papiere des 44-Jährigen sichergestellt werden.
Dem älteren der beiden Brüder konnte spurenkundlich ein Einbruchdiebstahl in eine Sportfirma in Oberengstringen zugeordnet werden. Weitere polizeiliche Ermittlungen führten zur Verhaftung und Befragung von fünf Mittätern im Alter zwischen 31 und 36 Jahren. Sie stammen aus Bulgarien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und der Schweiz. Die Hausdurchsuchungen führten weitere gefälschte Papiere, einen illegalen Wettcomputer sowie einen gestohlenen Fernseher zu Tage.
Der Barbesitzer und dessen Zimmermieter werden wegen Widerhandlungen gegen das Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer angezeigt. Zudem war, gemäss den übereinstimmenden Aussagen der Einbrecher, die Bar des Kroaten ihr regelmässiger Treffpunkt.
Den sieben Festgenommenen konnten auf Kantonsgebiete rund zehn Einbruchdiebstähle nachgewiesen werden. Weiter werden sie wegen Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoss gegen das Spielbankengesetz, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, Lenken eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand bzw. trotz Entzug des Führerausweises und Fälschung von Ausweisen zur Anzeige gebracht. Angaben zum Verbleib des weiteren Deliktsgutes wollten die Mitglieder der Bande nicht machen. Fünf befinden sich nach wie vor in Haft, einer wurde ausgeschafft und ein weiterer auf freien Fuss gesetzt.



























