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Ein Vorgarten als Parkplatz?

Appenzell. Darf ein Vorgarten als Parkplatz genutzt werden? Die Innerrhoder Standeskommission ist dieser Frage nachgegangen - und sagt «Jein».

Die Standeskommission hatte sich im Rahmen der Behandlung von Rekursen gegen Entscheide der Baubewilligungsbehörde eingehend mit der Frage zu beschäftigen, ob die von den Grundeigentümern gewünschte Umnutzung von Vorgärten eines Wohngebäudes als Autoabstellplatz mit Blick auf das Orts- und Strassenbild bewilligt werden kann.

Die Standeskommission ist dabei je nach Zone zu einer unterschiedlichen Auffassung gelangt. Bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein derartiges Bauvorhaben mit dem geschützten Orts- und Strassenbild vereinbaren lässt, muss nach Auffassung der Standeskommission zwischen einer Baute in der Kernzone einerseits und eines Gebäudes in der Wohn- und Gewerbezone andererseits unterschieden werden. Im Weiteren ist auch zu beachten, ob ein bestehender Vorgarten ein typisches Gestaltungselement in einem Strassenbild darstellt oder nicht. Falls der Vorgarten ein typisches Element im Strassen- und Ortsbild bildet, würde sich eine Umwandlung einzelner dieser Vorgärten in Autoabstellplätze störend auf das Strassen- und Ortsbild auswirken. Demgegenüber sind in einer Wohn- und Gewerbezone unter anderem auch mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. In ästhetischer Hinsicht sind daher grundsätzlich nicht die gleichen Anforderungen wie in der Kernzone zu stellen.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 12.07.2007 - 09:24:00