Ein Profi als Statthalter
Leserbrief. thurgau24.ch-Leser Otto Enz aus Weinfelden äussert sich zur bevorstehenden Statthalterwahl.
Im Jahre 2010 wird gesamtschweizerisch die neue Strafprozessordnung eingeführt. Die Bezirksämter mit ihren beschränkten Kompetenzen werden aufgehoben und in Staatsanwaltschaften überführt. Diese Behörden werden künftig nicht nur die Strafuntersuchungen sondern auch die Anklagen vor dem Richter und der Verteidigung zu vertreten haben.
Neu werden diese Staatsanwaltschaften auch schwerste Straftaten bis zum Mord oder Wirtschaftsdelikten verfolgen. Dies erfordert zweifellos höhere Anforderungsprofile für die künftigen Mandatsträger. Nach Aussagen des leitenden Staatsanwalts Graf wäre die Wahl eines Kandidaten mit juristischer Ausbildung wünschenswert, ab 2010 sogar unabdingbare Voraussetzung.
Mit Daniel Feldmann bewirbt sich ein Kandidat, der die Anforderungen an dieses Amt in hohem Masse erfüllt. Seit Jahren als geschätzter Untersuchungsrichter bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen tätig bearbeitet er genau jene Arbeitsfelder, die mit der Strafprozessordnung 2010 auch im Thurgau eingeführt werden. Zudem hat er wertvolle Erfahrungen in der Strafjustiz durch seine mehrjährige Praxis an Gerichten und in der Advokatur erworben.
Profunde Sachkenntnis, Gewandtheit in Wort und Schrift sowie effizientes Arbeiten sind seine hervorragenden Merkmale. Stellen wir die Weichen richtig im Blick auf 2010. Die Wahl des Statthalters ist eine Persönlichkeitswahl. Ich wähle den bestens ausgewiesenen Kandidaten Daniel Feldmann. Schenken auch Sie ihm Ihr Vertrauen.



























