Ein Ja zum zinslosen Darlehen
Heiden. Der Gemeinderat hat diverse Neuerungen zu verkünden. Ein Ja zum zinslosen Darlehen konnte erreicht werden.
Der Gemeinderat von Herisau debattierte über ein zinslosen Darlehen für Bau der Schnitzelhalledas, das Rechtsverfahren zur Sanierung Büelenweg und einen höheren Beitrag an die Kulturstiftung.
Ja zu zinslosen Darlehen für Bau der Schnitzelhalle der Forstkorporation
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Büelenwegs wird das öffentliche Auflageverfahren vom 29. August bis 28. September durchgeführt. Die Kulturförderung der Ausserrhodischen Kulturstiftung wird künftig mit einem auf 5’580 Franken erhöhten jährlichen Beitrag unterstützt.
Der Gemeinderat hat dem Neubau einer Schnitzelhalle der Forstkorporation Vorderland zugestimmt. Heiden übernimmt seinen Anteil am zinslosen Darlehen der Verbandsgemeinden an die Forstkorporation Vorderland im Betrag von 42’037 Franken. Dies entspricht einem Betrag von 2’000 Franken pro Jahr für den Zinsverlust auf dem Darlehen während zehn Jahren.
Aus dem Nachlass von Otto Glaus, dem Architekten des Kursaals, konnten die Originalpläne erhalten werden. Vielen Dank. Zum Teil können sie noch als Basis für die Pläne für die Sanierung und Modernisierung des Kursaals verwendet werden. Um dies möglich zu machen, müssen sie vorerst eingelesen und digitalisiert werden. Unter anderem dafür beschloss der Gemeinderat zum Projektierungskredit einen Zusatzkredit von 23’000 Franken. Für die Begleitung der Projektierung und die Erarbeitung des Edikts für den Baukredit hat der Gemeinderat eine Projektgruppe eingesetzt.
Anstelle einer Viehschaukommission arbeitet eine Projektgruppe an der Or-ganisation und Durchführung der Viehschau 2007 Heiden-Grub Appenzell Ausserrhoden.
Höherer Beitrag an Kulturstiftung
Die Ausserrhodische Kulturstiftung wurde am 20. Januar 1989 durch die Gemein-den und den Kanton gegründet. Seither nimmt sie den in der Kantonsverfassung formulierten Auftrag der Kulturförderung wahr. Dabei geht es vor allem um Kulturförderprojekte, die über einzelne Gemeinden hinausgehen oder den ganzen Kanton erfassen. Die Kulturförderung erfolgt vor allem durch Ausrichtung von Förderbeiträgen an Künstlerinnen und Künstlern in den verschiedensten Bereichen der Kunst, aber auch durch die Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen.
In der Stiftungsurkunde wird festgehalten, dass das Stiftungskapital auf Dauer nicht unter eine halbe Million Franken sinken sollte. Ende 2006 belief sich das Stiftungsvermögen auf rund 620’000 Franken. Aufgrund dieser Tatsache ist der Stiftungsrat unter anderem zum Schluss gekommen, die Gemeinden anzufragen, ob sie bereit wären, der Kulturstiftung künftig den gleichen Betrag zukommen zu lassen wie der Kanton. Die Gemeinden haben im Jahr 2006 rund 18’000 Franken an Beiträgen an die Kulturstiftung geleistet, der Kanton 75’000 Franken.
Heiden hat die Kulturstiftung bisher mit einem Betrag von jährlich 3’000 Franken unterstützt. Wenn die Gemeinden nun denselben Beitrag wie der Kanton leisten sollten, würde dies für Heiden eine Erhöhung des Beitrags auf 5’580 Franken bedeuten.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kulturstiftung künftig mit dem auf 5’580 Franken erhöhten Beitrag zu unterstützen. Als Zentrumsgemeinde kann Heiden von einem lebendigen kulturellen Leben im Kanton besonders profitieren.
Rechtsverfahren zur Sanierung Büelenweg
Der Büelenweg muss saniert und mit einem Hartbelag versehen werden. Die dazu notwendigen Verhandlungen mit den Grundeigentümern wurden geführt. Die entsprechenden Pläne (Situationsplan, Perimeterplan usnd so weiter) und die Perimetertabelle liegen vor. Der Gemeinderat hat diese Planunterlagen und Dokumente genehmigt. Die Kommission Planung und Baubewilligung wurde beauftragt, die nötigen Rechtsverfahren (Perimeterverfahren und Planverfahren) einzuleiten. Die öffentli-che Auflage wird vom 29. August bis 28. September durchgeführt. Dies ist die erste Planauflage nach dem neuen, rechtsgültigen Strassenreglement.



























