Ein halbes Dutzend Führerausweise auf der Stelle abgenommen
Die Kantonspolizei Aargau führte gestern den ganzen Tag mehrere Geschwindigkeitskontrollen durch. Sechs Lenker waren so schnell, dass sie den Führerausweis auf der Stelle abgeben mussten.
Die erste Kontrolle fand am Mittwochmorgen, 22. April 2020, auf der Furttalstrasse zwischen Würenlos und Otelfingen statt. Dabei setzte die Kantonspolizei Aargau ihr Lasermessgerät ein. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Kurz nach 7.30 Uhr erfasste die Kantonspolizei einen Automobilisten mit 130 km/h. Sie stoppte und verzeigte ihn sogleich. Anschliessend nahm sie ihm den Führerausweis auf der Stelle ab. Einstweilen weiterfahren durften zwei Autofahrer, die mit 114 und 119 km/h gemessen worden waren. Auch ihnen droht der spätere Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt.
Ebenfalls am Mittwochmorgen führte die Kantonspolizei Aargau auf der Suhrentalstrasse zwischen Aarau und Unterentfelden eine weitere Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Ausserortsstrecke erfasste das hier eingesetzte Radargerät einen Automobilisten mit 141 km/h. Da bei dieser Messmethode keine Anhalteposten bestehen, ging eine Patrouille beim ermittelten Lenker vorbei. Er wurde verzeigt und musste seinen Führerausweis ebenfalls sofort abgeben.
Wiederum mit dem Lasermessgerät folgten dann am Nachmittag Kontrollen auf Ausserortsstrecken in Lupfig und Birmenstorf. Dabei wurde eine Autofahrerin mit 120 km/h gemessen, was die sofortige Führerausweisabnahme zur Folge hatte. Mit 118 km/h ebenfalls viel zu schnell gefahren war ein Automobilist, der nach der Verzeigung aber weiterfahren durfte. Ihm droht ebenfalls der Führerausweisentzug.
Innerorts mit 106 km/h gemessen
Am späten Abend führte die Kantonspolizei schliesslich auf der Industriestrasse in Würenlingen nochmals eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Lasermessgerät durch. Auf dieser Innerortsstrecke gelten 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
Gegen 22.30 Uhr erfasste der Polizist am Messgerät einen Motorradfahrer mit 106 km/h. Mit der strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h erfüllte er den sogenannten Rasertatbestand. Die Kantonspolizei schaltete daher sogleich die Staatsanwaltschaft ein, welche ein Verfahren eröffnete und das Motorrad beschlagnahmte. Die Kantonspolizei nahm dem 26-jährigen Schweizer den Führerausweis ab.
Den Führerausweis ebenfalls auf der Stelle abgeben musste ein 20-jähriger Schweizer, der am Steuer seines Autos mit 92 km/h gemessen worden war. Und schliesslich nahm die Kantonspolizei einer 19-jährigen Frau den Lernfahrausweis ab, nachdem sie mit 78 km/h erfasst worden war.
Mit dieser Geschwindigkeitskontrolle reagierte die Kantonspolizei auf wiederholte Meldungen über nächtlichen Motorenlärm und illegale Rennen in diesem Gebiet.