Eigenheimbesitzer im Regen stehen lassen
Arbon. Am 2. September steht ein Generalunternehmer aus Egnach wegen Betrugs vor dem Bezirksgericht.
Das Urteil wird am folgenden Tag eröffnet. Dem 59-jährigen Deutschen droht eine teilweise unbedingte Freiheitsstrafe von 20 bis 30 Monaten.
Der Angeklagte macht seit Jahren schweizweit wegen Baupfuschs Negativ-Schlagzeilen – sowohl die TV-Sendung «Kassensturz» als auch die Zeitschrift «Beobachter» befassten sich mit ihm. Er soll verschiedene Bauherren von Eigenheimen übers Ohr gehauen haben.
Laut dem zuständigen Staatsanwalt bestreitet der Generalunternehmer alle Vorwürfe. Er habe aber zuvor bereits eine «ähnliche Karriere» in Deutschland und Vorarlberg gemacht.
Unerfahrenheit ausgenützt
Als Geschädigte im ersten Schweizer Betrugsverfahren gegen den Bauunternehmer treten drei Eigenheim-Besitzer aus Frauenfeld auf. Der Angeklagte soll die Familien laut Anklageschrift um insgesamt 385’000 Franken betrogen haben.
Der Bauunternehmer habe immer wieder Zahlungen seiner Kunden missbraucht, um andere Rechnungen seiner Firma zu begleichen und Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Laut Anklage hat der Mann dabei die Unerfahrenheit, Unwissenheit und Oberflächlichkeit der Bauherren ausgenutzt.
Häuser nicht fertig gebaut
Um sie unter Druck zu setzen, habe der Bauunternehmer seinen Kunden gedroht, den Hausbau zu stoppen, leisteten sie nicht die geforderten Zahlungen. Tatsächlich stellte er die Häuser nicht fertig oder hinterliess Mängel. Eine der Familien musste nochmals mehrere Zehntausend Franken zahlen, um ihr Haus überhaupt bewohnbar zu machen.
Die Anklage lautet auf gewerbsmässigen Betrug, allenfalls mehrfache Veruntreuung. Der Staatsanwalt fordert eine teilweise bedingte Freiheitsstrafe von 30, allenfalls 20 Monaten und eine Busse von 1000 Franken.



























