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Ehemaliger Gemeinde – Steuersekretär vor Obergericht

TG. 48’000 Franken Geldstrafe bedingt und eine Busse von 3000 Franken hat der Thurgauer Staatsanwalt gestern für den ehemaligen Steuersekretär einer Hinterthurgauer Gemeinde gefordert.

Das Urteil des Obergerichts steht noch aus. In erster Instanz ist der ehemalige Steuersekretär im September 2008 vom Bezirksgericht Münchwilen zu 4800 Franken Geldstrafe und 500 Franken Busse verurteilt worden. Es befand ihn in zwei Fällen der Amtsanmassung schuldig.

Hingegen sprach es ihn von den Vorwürfen der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Unterdrückung von Urkunden, der Urkundenfälschung sowie des Steuerbetrugs frei. Gegen dieses Urteil ging der Staatsanwalt in Berufung.

Verzehnfachung der Strafe gefordert
Er forderte am Dienstag eine Verzehnfachung der erstinstanzlich gesprochenen Geldstrafe und eine sechsmal höhere Busse. Von einem geringen Verschulden des ehemaligen Gemeinde-Steuersekretärs könne keine Rede sein, meinte er. Der Gemeindeangestellte hatte laut Staatsanwalt nicht nur in der eigenen
Steuererklärung Einkommen nicht angegeben. Er hatte auch für Bekannte Veranlagungsprotokolle erstellt, ohne dass unterzeichnete Steuererklärungen und Belege abgegeben worden sind.

Fussballspieler vermittelt
Zudem hat er – so der Staatsanwalt – die Steuerveranlagung 2001 einer Vermittlungsagentur für Fussballspieler unterschlagen. Bei dieser Firma war er selbst Geschäftsführer.

Sein Einkommen aus dieser Tätigkeit gab er in seiner eigenen Steuererklärung nie an. Alles in allem kam der Staatsanwalt auf vier Fälle ungetreuer Geschäftsbesorgung, sieben Fälle vorsätzlicher Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden. Der Mann habe sich und andere bevorteilt, sagte der Staatsanwalt. Zudem habe er dem Berufsstand der Steuerbeamten grossen Imageschaden zugefügt. Der Verteidiger dagegen wertete die Vorkommnisse als «schwer verzeihliche Fehler» seines Mandanten. Für Straftaten fehlten der Staatsanwaltschaft aber Beweise. Die Anklage basiere vorwiegend auf Spekulationen. Er forderte deshalb
Freispruch.

ThurgauThurgau / 17.06.2009 - 08:09:36