Ehefrau beinahe erwürgt – 30-jähriger Türke vor Gericht

St.Gallen. Ein Mann der im Jahr 2004 seine Frau beinahe erwürgt hat, steht nun vor dem Kreisgericht. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Ein 30-jähriger Türke ist heute wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Kreisgericht St.Gallen unter Anklage gestanden. Der IV-Bezüger hatte im Herbst 2004 seine Frau minutenlang gewürgt und sie
damit in Lebensgefahr gebracht.

Die Anklage fordert für den Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie. Das Urteil steht noch aus.

Das Paar hatte im Mai 2000 geheiratet. Danach liess sich der Jahresaufenthalter in der Schweiz nieder. Nach vier gescheiterten Arbeitsverhältnissen in 19 Monaten bezog der Hilfsarbeiter Sozialhilfe und wegen Rückenschmerzen und psychischen Problemen eine IV-Rente. Die Ehe verlief schwierig, die Beziehung war angespannt. Im Herbst 2004 beschloss der Türke, die gemeinsame Wohnung neu zu streichen. Am Abend des 16. Oktober waren Verwandte zu Besuch. Der Angeklagte hatte den ganzen Tag über Tabletten konsumiert und verhielt sich auffällig.

Nachdem die Ehefrau ihre Mutter nach Hause gebracht hatte, bemerkte sie, dass ihr Mann während ihrer Abwesenheit Marihuana geraucht hatte. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei welcher der Mann die Frau ins Gesicht schlug. Am nächsten Tag entspannte sich die Stimmung nicht. Der Mann wurde wieder
wütend, schlug seine Frau, riss ihr ganze Haarbüschel aus und drohte damit, sie umzubringen. Die Frau flüchtete zur Schwägerin, wurde vom Mann aber wieder in die gemeinsame Wohnung zurückgeholt.

In der Falle

Danach wurde für die Frau die eigene Wohnung zur Falle: Ihr Mann verschloss alle Türen und liess die Fensterläden herunter. Die Frau erkannte, dass sie sich in Lebensgefahr befand. Der Angeklagte packte sie und würgte sie während Minuten, bis sie das Bewusstsein verlor. Erst als das Opfer sich nicht mehr
regte, liess er von ihm ab.

Als sie wieder zu sich kam, schleppte er sie ins Badezimmer, schlug sie erneut
mit den Fäusten ins Gesicht und zog ihr mehrmals eine Badetuchstange über den Rücken. Erst als besorgte Verwandte an der Haustüre klingelten, hörten die Schläge auf.

Nur durch Zufall überlebt

Die Frau sei in Lebensgefahr gewesen und habe nur durch einen Zufall überlebt, hält der zuständige Untersuchungsrichter fest. Der Täter konnte erst fünf Tage nach seiner Festnahme befragt werden. Er behauptete, er habe eine «Anakonda» gesehen und auf diese eingeschlagen. Er könne sich nicht erinnern, seine Frau gewürgt zu haben.

Das Opfer hingegen gab laut Anklage detailliert Auskunft. Zwei Gutachten kommen zum Schluss, der Angeklagte weise keine erhebliche psychologische Auffälligkeit auf und sei voll zurechnungsfähig. Der Mann ist nicht vorbestraft. Er sass 78 Tage in Untersuchungshaft.

St.Gallen / 28.04.2009 - 14:18:22
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