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e-Voting im Verbund mit Kanton und Bund

St.Gallen. Bei der Stadtkanzlei ging eine Petition betreffend «e-voting für St.Gallen» ein. 330 Personen haben das Anliegen unterzeichnet. Der Stadtrat hat die Petition nun beantwortet.

Der Bund führt in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich unterschiedliche Pilotprojekte mit jeweils eingeschränkter Teilnehmerzahl durch. Der Auslöser dafür ist die Erleichterung der politischen Partizipation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Im Kanton St.Gallen haben Kanton und Gemeinden eine gemeinsame «e-Government-Strategie» entwickelt. Darin ist auch das Projekt e-Voting aufgeführt. In einer Interpellationsantwort an den Kantonsrat begrüsst auch die Regierung das Projekt, möchte aber vor der Auswertung der drei laufenden Versuche kein «Sonderzüglein» mit eigenem System fahren. Dieser Meinung schliesst sich auch der Stadtrat an. Es sollen nicht diverse verschiedene Lösungen auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden realisiert werden, welche nicht kompatibel wären.

Etwas Anders verhält es sich mit der Ausübung des Petitionsrechts. Hier kann – wie im vorliegenden Fall geschehen – eine Petition auch in elektronischer Form entgegen genommen werden:
Ein Referendum oder eine Initiative hätte die Stadt hingegen bei einer elektronischen Einreichung nicht akzeptieren können. Hier sind jene Angaben zu machen, welche die unterzeichnende Person eindeutig identifizieren, und zudem ist die eigenhändige Unterschrift aller unterzeichnenden Personen erforderlich. Diese Regelungen des Gesetzgebers zeigen, dass die sogenannte digitale Signatur bei den politischen Rechten hieb- und stichfest zu regeln ist, und zwar – wie oben erwähnt – in einem für den Bund, die Kantone und Gemeinden einheitlichen System.

Sobald die Pilotversuche des Bundes in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich ausgewertet sein werden, wird sich das e-Government-Kooperationsgremium des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden damit befassen. Das Genfer Stimmvolk hat in der Abstimmung vom 8. Februar 2009 mit 70 Prozent Ja-Stimmen-Anteil entschieden, das e-Voting definitiv einzuführen, und es in der Kantonsverfassung festgeschrieben.

St.GallenSt.Gallen / 12.02.2009 - 10:47:22