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Durchführung von Alkoholtestkäufen im Kanton LU

LU. m Kanton Luzern werden zukünftig im Auftrag der Luzerner Polizei durch Jugendliche, welche durch Fachpersonen begleitet werden, Alkoholtestkäufe durchgeführt.

Problematik Alkoholkonsum bei Jugendlichen

Alkoholkonsum unter Jugendlichen stellt eine grosse gesellschaftliche Herausforderung dar. Die alkoholbedingten, gesundheitlichen Schäden sind im Jugendalter besonders ausgeprägt. Gemäss Gesetz sind die Bestimmungen klar: kein Bier, Wein oder gegorener Most an unter 16-Jährige, keine Alcopops, Spirituosen oder Aperitif-Getränke an unter 18-Jährige.

 

Umsetzung Alkoholtestverkäufe

Die Restaurationsbetriebe und Verkaufslokale sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen (Gastgewerbegesetz) zuständig. Die Polizei kontrolliert dies und will mit der Durchführung von Alkoholtestkäufen der Problematik des missbräuchlichen Alkoholkonsums von Jugendlichen entschiedener entgegen wirken. Die Fachstelle für Suchtprävention wurde mit der Durchführung von Testkäufen beauftragt. Die bisherige Verkaufspraxis soll nachhaltig verbessert werden. Jugendliche werden in zufällig ausgewählten Verkaufsstellen (Restaurants, Verpflegungsstände oder Ladenlokale) versuchen, alkoholische Getränke zu erwerben. Die jugendlichen Testkäufer/innen sind im Rahmen des Projekts geschützt und stets von Fachpersonen begleitet. Bei fehlbarem Verkaufsverhalten werden Nachkontrollen durchgeführt. Beim wiederholten Vergehen gegen die Jugendschutzbestimmungen müssen die  Betriebe mit einer Strafanzeige rechnen.

 

Vorinformation an Betriebe

Die Verkaufstellen werden schriftlich informiert, dass bei Ihnen Alkohol-Testkäufe erfolgen könnten. Der Zeitpunkt wird nicht bekannt gegeben. Den Verkaufsstellen stehen bei Bedarf Informationsmaterial und fachliche Beratung zur Verfügung.

LuzernLuzern / 04.02.2010 - 09:16:31