• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Drogenhändler und sein Kurier vor Kantonsgericht

St. Gallen. Ein Drogendealer und sein Kurier, die zwischen August 2005 und Dezember 2006 rund 4,7 Kilogramm Heroin verkauften, stehen am kommenden Montag vor Kantonsgericht.

Die beiden Männer aus dem Kosovo haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.
Das Kreisgericht Untertoggenburg-Gossau hatte im November 2008 die beiden Männer wegen schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Der Drogenkurier wurde zu 33 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, verurteilt, sein Chef zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Im Sommer 2006 war der Hauptangeklagte nach Kosovo gereist. Dort bestellte er 10 Kilogramm Heroin. Zurück in der Schweiz versteckte er die Drogen verpackt in einem Plastiksack in einem Pneulager am Bodensee.

Sein Gehilfe, ein heute 28-jähriger Chauffeur, führte als „Läufer“ die Herointransporte für den Hauptangeklagten durch und wurde von diesem dafür entschädigt. Die Mengen variierten von 20 bis 400 Gramm. Der Drogenkurier legte ein umfassendes Geständis ab. Er habe sich aus Geldmangel in die Sache eingelassen. Auch in der Berufung anerkennt er die Schuldsprüche, beantragt aber eine mildere Bestrafung von 24 Monaten und den bedingten Vollzug der gesamten Strafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.

Sein Chef will vor Kantonsgericht einen Freispruch von der zusätzlichen Anklage wegen Nötigung und eine Reduktion der Strafe erreichen. Er bestreitet ausserdem die Einfuhr von 10 Kilogramm Heroin aus dem Kosovo.

Eine höhere Strafe von 9 Jahren fordert die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe seine Drogengeschäfte unbeirrt weitergeführt, trotz laufender Probezeit. Der heute 34-Jährige war bereits im November 2005 vom Bezirkgericht Zürich wegen Handels mit Heroin zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden.

St.GallenSt.Gallen / 11.08.2009 - 16:41:51