Dringlichkeitsverordnung wird in Kraft gesetzt
Herisau/AR. Der Ausserrhoder Regierungsrat setzt auf Anfang Juli eine Dringlichkeitsverordnung zu den Stimmregistern für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Kraft.
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer bestimmt seit 1. Januar 2008, dass der Kanton festlegt, ob das Stimmregister für Auslandschweizer zentral bei der Kantonsverwaltung oder bei der Verwaltung seines Hauptortes geführt wird. Die Stimmregister für Auslandschweizer können auch dezentral geführt werden, wenn sie kantonsweit harmonisiert sind und elektronisch geführt werden.
Der Ausserrhoder Regierungsrat wählt diese Variante und bestimmt, dass die entsprechenden Stimmregister bei jeder Einwohnerkontrolle elektronisch geführt werden. Die Harmonisierung erfolgt durch die entsprechende Verordnung, die die Angaben im Stimmregister einheitlich regelt.
Bis zum 30. Juni müssen die kantonalen Richtlinien für die Umsetzung erlassen sein. Diese Richtlinien werden später in den Entwurf für ein Gesetz über die Einwohnerregister aufgenommen. Da der Erlass dieses Gesetzes für die zweite Jahreshälfte 2009 geplant ist, sollen die für die Stimmregisterharmonisierung für Auslandschweizerinnen und -schweizer erforderlichen Mindestbestimmungen zunächst im Rahmen einer Dringlichkeitsverordnung des Regierungsrates auf den 1. Juli erlassen werden.



























