• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Drei Verzeigungen und 43 Ordnungsbussen für «Temposünder»

Basel-Stadt/BS. Während einer Verkehrskontrolle auf dem Dorenbachviadukt hat die Kantonspolizei am Mittwochabend 46 Autolenkerinnen und -lenker erwischt, die mit mehr als den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde unterwegs waren. Das schnellste Fahrzeug fuhr mit 71 Kilometern pro Stunde; sein Lenker wird – wie zwei weitere auch – verzeigt.

Bei 43 «Temposünderinnen» und «-sündern» konnten die Kantonspolizei die Übertretung mit einer Ordnungsbusse ahnden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrspolizei und massen gemeinsam mit dem Ausbildungszug zwischen 20 und 22 Uhr die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die in Richtung Margarethenstrasse fuhren. Insgesamt nahmen die Polizistinnen und Polizisten 53 Fahrzeuge genauer unter die Lupe, die ihnen wegen der Tempoüberschreitungen oder aus anderen Gründen aufgefallen waren. Sie stellten fünf weitere Bussen aus – unter anderem, weil die Nebellichter missbräuchlich verwendet wurden oder weil der Lenker keine Sicherheitsgurte trug.

Ein weiterer Lenker wird verzeigt, da die Frist für die Abgaswartung um mehr als sechs Monate überschritten war. Fünf Fahrzeuge wiesen Mängel aus.

Die 53 in die Kontrollstelle eingewiesenen Lenkerinnen und Lenker hatten sich einer Atemalkoholprobe zu unterziehen. 50 Mal verlief diese negativ, einmal zeigte das Gerät einen Wert von 0.06 Promille, ein anderes Mal von 0.27 Promille an. Den Führerschein noch an Ort und Stelle abgeben musste jener Lenker, den die Polizei mit 0.93 Promille im Blut erwischte.

Bei einem weiteren kontrollierten Lenker zeigte sich, dass er Bussen in der Gesamthöhe von 1400 Franken nicht bezahlt hatte. Er durfte erst weiterfahren, nachdem er die offenen Rechnungen beglichen hatte.

Basel-StadtBasel-Stadt / 27.10.2012 - 07:45:05