Drei Seiten gegen Gesundheitsartikel
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden lehnt den neuen Gesundheitsartikel entschieden ab - so auch Ärztegesellschaft und Spitex.
In der Stellungnahme der Regierung heisst es:
«Der Regierungsrat befürwortet Qualität, Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit für das Ausserrhoder Gesundheitswesen. Dies kann mit den heute bestehenden Gesetzen erreicht werden. Der neue Verfassungsartikel ist darum unnötig.
Der neue Verfassungsartikel hat grosse Auswirkungen sowohl für die Finanzen des Kantons wie auch für die öffentliche Gesundheitsversorgung. Mit der verfassungsmässigen Möglichkeit einer monistischen Finanzierung der stationären Gesundheitskosten (Finanzierung durch einen einzigen Kostenträger, beispielsweise die Krankenkassen) verliert der Kanton die demokratische Kontrolle über die Verwendung von öffentlichen Geldern. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung ist somit nicht mehr gewährleistet. Beides kann aus Sicht der Regierung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Kantons nicht verantwortet werden. Die öffentliche Hand darf den Krankenversicherungen keine Steuergelder übertragen, ohne dass sie über deren weitere Verwendung bestimmen kann.
Das Gesundheitswesen ist auch in unserem Kanton ein regulierter Markt. Es braucht die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten von Seiten demokratisch legitimierter Instanzen. Die Finanzierung der stationären Gesundheitsversorgung und der Pflege darf darum nicht allein den Krankenkassen überlassen werden.
Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung ist eng verknüpft mit den Erwartungen und Rechten der Patientinnen und Patienten einerseits und den volkswirtschaftlichen Leistung des Gesundheitswesens andererseits. Allein demokratisch legitimierte Prozesse garantieren tragfähige, den Bedürfnissen des Kantons angepasste Lösungen. Die Zukunft unserer Spitäler und die Pflegefinanzierung darf nicht allein den Krankenkassen überlassen werden.»
Ärztegesellschaft ebenfalls dagegen
Auch die Appenzeller Ärztegesellschaft lehnt in einer Stellungnahme den neuen Verfassungsartikel ab. Der Wortlaut:
«Die Verfassung hat die Interessen der Bevölkerung zu wahren und nicht die der Kassenlobby. Im Verfassungsartikel 117a dominieren die allseits anerkannten Begriffe der Qualität, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Effizienz. Wir Ärztinnen und Ärzte in AR sagen dazu ganz klar ja.
Der vorgelegte Verfassungstext ist aber ein parlamentarischer «Schnellschuss», der weit am Ziel vorbei geht. Sein Inhalt ist verwirrend und unklar, dies beweisen die gegensätzlichen Interpretationen von Befürwortern und Gegnern.
Der Verfassungstext zitiert Elemente, die bereits heute vollumfänglich im KVG enthalten sind. Aus dieser Sicht ist der Verfassungsartikel völlig überflüssig, wenn nicht zusätzliche Absichten dahinter stehen! Aus einem Gutachten von Staatsrechtsprofessor Tobias Jaag geht eindeutig hervor, dass das Ziel der Verfassungsreform die Aufhebung der freien Arztwahl und die alleinige Finanzierung der Spitäler durch die Krankenkassen ist. Dies bedeutet eine Machtverschiebung zu den Krankenversicherungen, die sicher nicht im Interesse von Patienten und Ärzten liegen.
Die Wirtschaftlichkeit und Qualität einer Ärztin und eines Arztes kann von Seiten der Versicherer nur im Rahmen der verursachten Heilungskosten beurteilt werden, also nur auf finanzieller Ebene. Dies bedingt, dass ein günstig arbeitender Arzt ein guter Arzt ist. Wer als Arzt künftig zu lasten der Krankenkasse arbeiten will, muss möglichst viele Versicherte möglichst billig behandeln! Sollen teure und chronische Patientinnen und Patienten künftig wirklich per Verfassung abgeschoben werden?
Dass die Krankenkassen nur nach Kostenkriterien beurteilen, beweisen die Rückforderungsanträge an die Ärzteschaft. Es liegt dann am angeschriebenen Arzt, andere Qualitätskriterien wie spezielles Krankengut, spezielle Therapien und spezielle Medikamente aufzuarbeiten und darzulegen. Die Krankenkassen handeln so, weil der Risikoausgleich unter den Kassen nur auf Kosten, Alter und Anzahl Spitaltage der Kunden beruht. Dies ist anerkanntermassen ein völlig unzureichendes Instrument, das durch das neue Gesetz überhaupt nicht verändert wird, im Gegenteil, das neue Gesetz zementiert diese unglücklichen Verhältnisse.
Diese finanziellen Anreize sind ganz einseitig auf die Krankenkassen ausgerichtet. Ein beredendes Beispiel sind die bereits heute vorhandenen Angebote für die zukünftige freie Arztwahl in der Zusatzversicherung! Anhand des ausführlichen und detaillierten Fragebogens entscheidet die Krankenkasse, ob die Zusatzversicherung gewährt wird oder nicht. Ein doppelter Gewinn für die Krankenkasse: erhöhte Preise für die Zusatzversicherung und detailliertes Wissen über den Bewerber! Soll dies die vermehrte Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen sein?
Aus diesen Gründen muss dieser Verfassungsartikel verworfen werden, es müssen Initiativen erarbeitet wer-den, welche die Interessen der Bevölkerungen, der Patientinnen und Patienten respektieren und fördern.»
Pflegefinanzierung nicht gefährden
Und schliesslich wendet sich der Spitex Kantonalverband mit folgenden Worten gegen den Artikel:
Der Spitex Kantonalverband AR empfiehlt den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ zur Ablehnung. Die Vorlage gefährdet die Kassenpflicht für Pflegeleistungen.
Der Spitex Kantonalverband AR hat die Nein-Parole zum Verfassungsartikel beschlossen. Die Vorlage trägt zwar einen attraktiven Namen – den pflegebedürftigen Menschen bringt er aber vor allem eines: Unsicherheit und die Gefahr eines Leistungsabbaus. Deshalb ist die Vorlage entschieden abzulehnen.
Der Verfassungsartikel macht zentrale Errungenschaften des geltenden Krankenversicherungsgesetzes (KVG) rückgängig: So ist nicht mehr garantiert, dass Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Die bisherige verpflichtende Bestimmung wird durch eine unverbindliche „Kann“-Klausel ersetzt.
Sogar das Versicherungsobligatorium wird mit einer „Kann“-Formulierung in Frage gestellt. Heute müssen alle Menschen in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Im neuen Verfassungsartikel ist dies nicht mehr vorgeschrieben. Der Grundgedanke des KVG – die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, zwischen Begüterten und Minderbemittelten sowie zwischen Jungen und Betagten – steht auf dem Spiel.
Der Verfassungsartikel ist unnötig, weil die verlangten positiven Steuerelemente wie Prämienverbilligung, Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Transparenz bereits im aktuellen Gesetz verankert sind.
Der Spitex Kantonalverband unterstützt die Forderung nach Wirtschaftlichkeit und Qualität, wie sie im geltenden KVG festgeschrieben sind. Einen Abbau der sozialen Errungenschaften, die 1994 mit der Annahme des KVG erreicht wurden, lehnt er hingegen strikte ab.



























