Drei Kundgebungen eine davon unerlaubt
Am Samstagnachmittag (13.06.2020) fanden zwei bewilligte Demonstrationen mit Kundgebungen statt. Bei der Demonstration die sich gegen Rassismus richtete nahmen zwischen 1000 und 1100 Personen teil. Beim gleichzeitig stattfindenden Sternmarsch des Frauenstreiks beteiligten sich zwischen 250 bis 300 Personen. Eine dritte Gruppierung, die gegen Corona und Umwelt demonstrieren wollte, musste wegen fehlender Bewilligung abgemahnt werden. Die Versammlung löste sich daraufhin auf.
Am Samstagnachmittag versammelten sich ab 14:00 Uhr gegen 1000 bis 1100 Personen auf dem Bärenplatz. Über die abgesprochene Route durch die Innenstadt verschob sich der Demonstrationszug in den Kantonsschulpark. Dort fand, wie auch schon vorgängig auf der Route, eine Kundgebung mit Ansprachen und Musik statt. Kurz nach 1600 Uhr wurde die Demonstration für beendet erklärt, worauf sie sich aufzulösen begann. Die Veranstaltung verlief jederzeit friedlich. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich mit Hygienemasken geschützt. Unter den geschilderten Umständen und dem Aspekt der Verhältnismässigkeit schritt die Stadtpolizei nicht ein, obwohl die Teilnehmerzahl von 300 überschritten worden war.
Zur gleichen Zeit fand der Sternmarsch des Frauenstreiks statt. Aus verschiedenen Richtungen zogen Demonstrierende in kleineren Gruppen durch die Innenstadt. Die Gruppen wichen beim Aufeinandertreffen mit den Kundgebungen der Demonstration gegen Rassismus jeweils aus. Dadurch entstanden keinerlei Konflikte. Die Schlusskundgebung fand im Stadtpark statt, wo sich letztlich 250 bis 300 Personen friedlich versammelten. Diese Demonstration löste sich kurz vor 1700 Uhr auf.
Auch auf dem Kornhausplatz versammelten sich Demonstranten. Anfänglich vermischten sich diese mit Teilnehmenden des Frauenstreiks, die dort ihren Ausgangspunkt zum Sternmarsch hatten. Als sich diese in Richtung Innenstadt entfernten verblieb eine 11-köpfige Gruppe die gegen Corona Massnahmen und für Umweltanliegen demonstrieren wollte. Da die notwendige Bewilligung nicht vorlag, wurde die Gruppe aufgefordert ihre Versammlung aufzulösen. Der Aufforderung wurde fristgerecht Folge geleistet. Weiteres polizeiliches Einschreiten war nicht notwendig.