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Drei Jahre Freiheitsstrafe für zwei junge Schläger

Frauenfeld. Ein heute knapp 22-Jähriger und sein ein Jahr älterer Freund haben 2005 einen Mann Zusammengeschlagen und schwer verletzt. Sie sind dafür zu je drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Wie den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Bezirks- und des Obergerichtes zu entnehmen ist, wurden die beiden der schweren Körperverletzung schuldig befunden. Hingegen wurden sie vom Vorwurf freigesprochen, sie hätten den möglichen Tod ihres Opfers in Kauf genommen.

Arbeitserziehung statt Knast
Die Strafen wurden jeweils zur Hälfte zur Bewährung mit einer Probezeit von vier Jahren ausgesprochen. Die andere Hälfte muss abgesessen werden. Bei dem knapp 22-Jährigen stimmte das Obergericht zu, die Strafe zu Gunsten eines Aufenthalts in der Arbeitserziehungsanstalt auszusetzen.

Der Staatsanwalt hatte bei der Gerichtsverhandlung im Juni 2007 für beide Angeklagten Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren gefordert. Eine Berufung gegen die Urteile zog er später wieder zurück.

Streit beim Marihuana-Kauf
Die beiden Verurteilten hatten sich im November 2005 zusammen mit zwei jugendliche Kollegen und zwei Freundinnen im Frauenfelder «Lindenpärkli» mit einem Marihuana-Verkäufer getroffen. Als einer der vier versuchte, den Dealer zu beklauen, kam es zum Streit.

Dabei schlug einer der Jugendlichen dem Dealer die Faust ins Gesicht. Das sah ein heute 58-Jähriger, der mit Frau, Kind und Hund spazieren war und den Geschlagenen kannte. Er mischte sich lautstark in den Streit ein, woraufhin der jugendliche Schläger auf ihn losging.

Daraufhin mischten sich die übrigen drei ein und prügelten und traten auf den Mann so lange ein, bis er reglos am Boden lag. Als die Ehefrau des Opfers die Polizei anrief, flohen die vier. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, genas aber wieder.

Parallelen zur Skinhead-Schlägerei
Die Tat erweckte viel Aufmerksamkeit, weil sie sich am gleichen Ort ereignete, an dem zwei Jahre zuvor sieben Skinheads einen Jugendlichen fast tot geschlagen hatten. Der Staatsanwalt sprach denn auch davon, die vier Angeklagten hätten den Tod ihres Opfers genauso in Kauf genommen, wie damals die Skinheads jenen des Jugendlichen.

Dieser Auffassung widersprechen Bezirks- und Obergericht in ihren Urteilen über die beiden volljährigen Täter. Die Jugendlichen waren vom Jugendgericht verurteilt worden. Die Gerichte befanden, die Täter hätten zwar sehr brutal zugeschlagen. Aber es gebe keinen Hinweis darauf, dass sie den möglichen Tod in Kauf genommen hätten.

Letzte Chance
Beide Verurteilten waren zum Zeitpunkt der Tat wegen Diebstahls, Hehlerei, leichten Drogendelikten und einer auch wegen Tätlichkeit vorbestraft. Vor Gericht standen sie nicht nur wegen der Schlägerei, sondern auch wegen weiterer Delikte.

Zum Zeitpunkt des Berufungsverfahrens im November 2007 waren gegen beide weitere, ähnlich gelagerte Strafverfahren pendent. Das Obergericht bezeichnete denn auch die Einweisung des heute knapp 22-Jährigen in die Arbeitserziehungsanstalt als dessen «einzige Chance», seine Persönlichkeit noch zu ändern.

ThurgauThurgau / 13.03.2008 - 11:38:00