
Dorfbild soll trotz baulicher Entwicklung erhalten bleiben
Schwellbrunn/AR. Die Gemeinde Schwellbrunn will sich in den nächsten Jahren baulich weiterentwickeln und strebt ein massvolles Bevölkerungswachstum an.
Die Charakteristik des Dorfbilds soll jedoch erhalten bleiben. Das sieht der überarbeitete Richtplan vor, der dieser Tage vom Ausserrhoder Regierungsrat genehmigt worden ist.
Mit der Überarbeitung der Richtplanung ist in Schwellbrunn vor gut drei Jahren begonnen worden. Dabei war es dem Gemeinderat ein Anliegen, die Bevölkerung in den gesamten Planungsprozess mit einzubeziehen, um damit eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Soll die mit der Überarbeitung der Richtplanung angestrebte zukünftige bauliche Entwicklung der Gemeinde doch möglichst breit abgestützt sein. Das Echo auf diese Bemühungen war erfreulich und das Interesse gross.
Die Gemeindebehörden sind überzeugt, mit der jetzt vorliegenden Richtplanung wieder ein Instrument zur Verfügung zu haben, um in Schwellbrunn eine bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, aber gleichzeitig die Charakteristik der höchstgelegenen Ausserrhoder Gemeinde zu erhalten. Für die Überarbeitung der Richtplanung zählte man auf die fachliche Unterstützung durch das Büro Strittmatter Partner AG, St.Gallen.
Der von Gemeindepräsident Ueli Nef präsidierten Kommission gehörten folgende Gemeinderatsmitglieder an: Beth Baumann (bis 31. Mai 2008), Reinhard Brändle, Walter Raschle, Hansueli Reutegger, Karlheinz Diethelm, Albert Weiler und Christian Wildermuth (ab 1. Juni 2008).
Als Wohnort prädestiniert
Die Überarbeitung der Richtplanung von Schwellbrunn war notwendig, weil der Planungshorizont der aktuellen Richtplanung erreicht war. Unbebautes Bauland ist zwar immer noch vorhanden, doch entspricht dieses nicht in allen Fällen den heutigen Ansprüchen, ist schwer zu erschliessen oder ist aus anderen Gründen nicht zur Überbauung frei.
Eine Analyse der Stärken und Schwächen zeigte, dass Schwellbrunn dank seiner Lage und der natürlichen Umgebung sehr gute Voraussetzungen als Wohnort hat. Diese Situation soll nach Meinung des Gemeinderats genutzt und durch ortsplanerische Massnahmen noch zusätzlich verbessert werden. Insbesondere wird die Schaffung von Wohnraum für junge Familien aber auch für ältere Ehepaare angestrebt. Damit wird eine gute altersmässige Durchmischung der Bevölkerung erreicht.
Was die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen angeht, stehen solche im Kleingewerbe sowie im Bereich Gastgewerbe/Fremdenverkehr im Vordergrund. Weil die Gemeinde Schwellbrunn schon heute über eine gute ausgebaute und zeitgemässe öffentliche Infrastruktur (Schule, Mehrzweckgebäude, Abwasserreinigung usw.) verfügt, wird das angestrebte Bevölkerungswachstum von 1470 auf rund 1600 Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Jahre 2024 von Seiten der Gemeinde keine zusätzlichen grösseren Investitionen erfordern.
Bauzonen nur im Siedlungsgebiet
Grundsätzlich postuliert die neue Richtplanung für Schwellbrunn Wohnzonen vor allen in Dorfnähe oder als Abrundung bestehender Siedlungsgebiete, hingegen soll auf Neubauzonen losgelöst vom Siedlungsgebiet verzichtet werden. Bei den Wohnzonen soll auf eine gute Erschliessung ebenso geachtet werden wie auf eine ruhige und sonnige Lage. Die Erhältlichkeit des Baulands ist ein weiteres wichtiges Kriterium für Neu- und Wiedereinzonungen.
Ein weiteres Ziel der Richtplanung ist es, Zonen für Mehrfamilienäuser zu schaffen, um damit das Angebot an Mietwohnungen zu vergrössern. Diese sollen den heutigen Ansprüchen junger Erwachsener gerecht werden, insbesondere solchen, die vor der Familiengründung stehen. Man will damit auch Möglichkeiten für Schwellbrunnerinnen und Schwellbrunner schaffen, im Dorf zu bleiben oder allenfalls von auswärts wieder nach Schwellbrunn zurück zu kehren. Daneben sollen neue Wohnungen auch den Bedürfnissen älterer Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht werden.
Mit Rücksicht auf die Umgebung sollen Mehrfamilienhäuser höchstens über drei Vollgeschosse, in Tallagen allenfalls über vier Vollgeschosse, verfügen. Ein weiterer in der Richtplanung verankerter Grundsatz ist die Sicherung des Angebots an Einfamilienhauszonen für das mittlere Preissegment.
Bei der Festlegung von Gewerbezonen geht es darum, den bestehenden Gewerbebetrieben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, jedoch soll kein Bauland auf Vorrat der Gewerbezone zugeschlagen werden. Schliesslich wird in den Planungsgrundsätzen auch festgehalten, dass mögliche Auszonungen von nicht überbauten beziehungsweise nicht überbaubaren Bauzonen geprüft werden sollten.
Die nächsten Schritte
Nachdem der Richtplan mit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig geworden ist, steht nun die Phase der Umsetzung an. Der Gemeinderat will dabei schrittweise vorgehen und so ein massvolles und verkraftbares Wachstum erreichen. Ihm ist die Integration neuer Bewohnerinnen und Bewohner ein Anliegen.
Für die Umsetzung der Ziele der Richtplanung werden in den nächsten Monaten die ersten Teilzonenpläne erarbeitet. Dies geschieht in engem Kontakt mit den involvierten Grundeigentümern, dabei geht es vor allem auch darum, nur Bauland einzuzonen, das auch erhältlich sein wird. Durch eine etappierte Freigabe von Bauland mittels Verwaltungsverträgen soll der Baulandhortung entgegen gewirkt und eine kontinuierliche Entwicklung erreicht werden.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass Schwellbrunnerinnen und Schwellbrunner im Frühjahr 2010 an der Urne über die ersten Teilzonenpläne werden entscheiden können.