Domizil von Peter Hans Kneubühl an Zivilgericht übergeben
Biel/BE. Das Domizil von Peter Hans Kneubühl ist am Donnerstag an das zuständige Zivilgericht übergeben worden. Dies weil der Zutritt zum Haus für die weiteren Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nicht mehr notwendig ist.
Die Strafverfolgungsbehörden haben das Domizil von Peter Hans Kneubühl am Mon-Désir-Weg in Biel am Donnerstag, 25. November 2010, dem zuständigen Zivilgericht übergeben. Das im Zuge der Polizeiaktion und der Ermittlungen abtransportierte Mobiliar ist am Mittwoch zuvor ins Haus zurückgebracht worden, soweit es nicht im Einverständnis mit dem Beirat von Peter Hans Kneubühl entsorgt worden ist.
Die Rückgabe des Hauses ist durch den zuständigen Untersuchungsrichter angeordnet worden. Dieser befand, dass der Zugang zum Domizil für die weiteren Ermittlungen, nach der Rekonstruktion der Ereignisse am vergangenen Mittwoch, 17. November 2010, nicht mehr notwendig ist.
Es gilt festzuhalten, dass es im Zuge der Polizeiaktion und der Untersuchungen zu einigen Beschädigungen am Domizil von Peter Hans Kneubühl gekommen ist. Dies namentlich an Fenstern und Türen. Abgesehen von diesen Schäden ist das Haus den Zivilbehörden im selben Zustand übergeben worden, wie es die Polizei vorgefunden hatte.



























