Dobermänner als Familienhunde?
Frauenfeld. Dobermänner und Rottweiler sollen von der Thurgauer Liste potenziell gefährlicher Hunde gestrichen werden.
Zudem sollen Touristen oder Besucher keine Haltebewilligung brauchen, um ihre «gelisteten» Hunde im Thurgau ausführen zu können.
Diese Forderungen haben Vertreterinnen und Vertreter der Nordostschweizerischen Vereinigung der Hunde- und Hunderasseclubs (NOV) am Freitag dem Thurgauer Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer übergeben. Stilgerecht durfte dieser die Anträge einem Dobermann abnehmen.
Nach dem seit Jahresbeginn geltenden Thurgauer Hundegesetz dürfen sogenannt potenziell gefährliche Hunde nur noch mit Bewilligung gehalten werden. Das Gesetz legt auch fest, dass eine Haltebewilligung braucht, wer einen potenziell gefährlichen Hund «im Kantonsgebiet halten oder ausführen will».
Problematische Regelung
Letztere Bestimmung – die auch Teil der regierungsrätlichen Verordnung ist – führt dazu, dass eigentlich auch ein Tourist auf der Durchreise eine Haltebewilligung bräuchte, wenn er sich zusammen mit seinem Dobermann auf einem Thurgauer Feldweg die Füsse vertreten will.
Schaffhauser Dobermann-Besitzer müssten ihren Hund zuhause lassen, wenn sie Thurgauer Bekannte besuchen. Der NOV fordert deshalb, hier eine Regelung einzuführen, die Durchreisende oder Besucher von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Allenfalls könne eine Leinenpflicht für solche Hunde eingeführt werden, hiess es am Freitag.
Zuviele Rassen auf der Liste?
Der Grosse Rat hatte es bei der Verabschiedung des Hundegsetzes zudem dem Regierungsrat überlassen festzulegen, welche Hunde als «potenziell gefährlich» gelten sollten. Dessen Rasseliste ist den Hundehaltern nun zu umfangreich ausgefallen.
Am liebsten wäre ihnen, die heute 14 Rassen umfassende Liste würde auf jene vier Rassen reduziert, die ursprünglich für Hundekämpfe gezüchtet wurden. Damit würde die Zürcher und Schaffhauser Regelung übernommen, wo nur American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pitbull gelistet sind.
Rottweiler und Dobermänner als Familienhunde
Ganz sicher aber sollen – nach dem Willen des NOV – Dobermänner und Rottweiler von der Thurgauer Liste gestrichen werden. Beide Rassen seien nie als Kampf-, sondern als Schutz- beziehungsweise Arbeitshunde gezüchtet worden.
Inzwischen seien sie typische Familienhunde. Ihre Beissmuskulatur unterscheide sich in keiner Weise von der eines Schäfer- oder Sennenhundes.



























